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Gesetzesänderungen im Juni 2024: Kabelkosten bei Miete, Chancenkarte und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Nebenkosten für Kabelanschluss entfallen

Vermieter können Kosten für einen Kabelanschluss seit rund 40 Jahren über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen – aber nicht mehr lange. Am 30. Juni 2024 endet dieses Nebenkostenprivileg. Viele Mieter dürfte das freuen. Auch wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzten, mussten sie ihn trotzdem bezahlen.

Auf Bürgergeldempfänger können allerdings Mehrkosten zukommen. Grund ist, dass nur in den Nebenkosten enthaltene Kabelanschlussgebühren übernommen werden. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs müssen die Bürgergeldempfänger ab 1. Juli 2024 die Kosten für den Fernsehempfang selbst tragen.

Mieter, die weiter fernsehen wollen, müssen klären, ob und wie sie das ab Juli bewerkstelligen. Die Möglichkeiten dazu sind inzwischen vielfältig: durch Kabel, per Satellit, mittels Internet oder über den digitalen Rundfunk.

Die plötzliche Nachfrage weckt vielfältige Interessen, Mieter mit entsprechenden Angeboten anzusprechen – auch an der Wohnungstür oder per Telefon. Mieter sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und Angebote stets sorgfältig prüfen, bevor sie einen Vertrag abschließen. Ist das bereits geschehen, kann ein Widerruf oder eine Anfechtung helfen, um den Vertrag wieder loszuwerden.


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Vermieter sollten ihrerseits das Interesse ihrer Mietparteien an einem Kabelanschluss klären. Schließlich ist der Sammelanschluss günstiger als entsprechende Einzelanschlüsse. Wollen Vermieter und Mieter diesen weiterhin nutzen, müssen beide Seiten das vereinbaren.

Vermieter sind Vertragspartner des Kabelfernsehanbieters. Damit sie auf den ab Juli 2024 nicht mehr umlagefähigen Kabelanschlusskosten nicht sitzen bleiben, sollten sie diesen rechtzeitig kündigen. Insofern besitzen Vermieter ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. Juni 2024, wenn sie den Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen haben.

Für nach Dezember 2021 abgeschlossene Verträge besteht diese gesetzliche Sonderkündigungsmöglichkeit nicht. Grund ist, dass es sich beim Stichtag 30. Juni 2024 für die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nur um eine Übergangsfrist für vor dem 1. Dezember 2021 bestehende Verträge handelt. Für danach abgeschlossene Verträge gilt deshalb bereits seit Dezember 2021 kein Nebenkostenprivileg mehr. Vermieter durften bei solchen Verträgen die Kabelanschlusskosten bereits nicht mehr auf ihre Mieter umlegen.

Chancenkarte ermöglicht Arbeiten in Deutschland

Ab Juni sind Bewerbungen für die Chancenkarte möglich. Mit dieser sollen Menschen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz einfacher eine Arbeit hierzulande aufnehmen können. Wer eine Chancenkarte erhält, darf nach Deutschland einreisen und sich dort zunächst für ein Jahr aufhalten. Die Chancenkarte kann einmal um zwei Jahre verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Voraussetzungen für den Erhalt der Chancenkarte sind

  • ein in Deutschland anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss als Fachkraft und ein gesicherter Lebensunterhalt

oder

  • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, die beziehungsweise der staatlich anerkannt sein muss, oder ein Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer
  • eine finanzielle Absicherung für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland

sowie

  • Erlangen von mindestens 6 Punkten bei Vorliegen folgender Voraussetzungen
    • 1 Punkt gibt es jeweils für
      • Alter zwischen 35 und 40 Jahre
      • vorheriger Aufenthalt in Deutschland für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre
      • nachgewiesene Englischkenntnisse auf C1-Niveau oder Muttersprachler
      • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf A2-Niveau
      • Qualifikation in einem Engpassberuf
      • auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erfüllt die Voraussetzungen für die Chancenkarte
    • 2 Punkte gibt es jeweils für
      • Alter unter 35 Jahre
      • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
      • 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation
    • 3 Punkte gibt es jeweils für
      • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf B2-Niveau
      • 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation
    • 4 Punkte gibt es für
      • einen teilanerkannten ausländischen Berufsabschluss

Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen, können ab 1. Juni 2024 die Chancenkarte beantragen. Das ist möglich bei einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland. Wer sich bereits in Deutschland aufhält, kann die Chancenkarte auch hier beantragen. Trotz Erreichen der Voraussetzungen können die zuständigen Behörden darüber entscheiden, ob sie die Chancenkarte erteilen. Sie haben insofern ein Ermessen aufgrund der Arbeitsmarktlage, wirtschaftlicher Interessen, gesellschaftlicher Integration und öffentlicher Sicherheit.

Die Chancenkarte bringt erstmals ein Punktesystem zur Steuerung der Arbeitsmigration in Deutschland. Dessen Vorreiter war Kanada. Punktesysteme existieren inzwischen auch in anderen Ländern wie Dänemark, Österreich und Großbritannien.

Verlustrisiko für deutsche Staatsangehörigkeit verringert

Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit kann zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Das Risiko dafür sinkt jedoch ab 27. Juni 2024. Grund ist eine Gesetzesänderung, die die bisherige Genehmigung für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen lässt.

Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erwerben will, sollte die Einbürgerung daher erst nach dem 26. Juni 2024 beantragen, sofern man die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.

Mindestaufenthaltsdauer für Einbürgerung verkürzt

Eine weitere, ebenfalls ab 27. Juni 2024 geltende Änderung betrifft die zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland. Sie sinkt von einem rechtmäßigen Aufenthalt von acht Jahren auf fünf Jahre. Daneben sind weitere Bedingungen zu erfüllen wie insbesondere ein erfolgreicher Integrationstest.

Durch besondere persönliche Leistungen können die fünf Jahre auf drei Jahre sinken. Zu diesen zählen unter anderem ein besonderes bürgerschaftliches Engagement oder der Nachweis überdurchschnittlicher deutscher Sprachkenntnisse.

Gesetzesänderungen werden übersichtlicher

Zu Gesetzesänderungen gehört ab Juni eine Synopse, also eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes. Die konkreten Textänderungen sind durch die Vergleichsmöglichkeit leichter erkennbar.

Zudem sind wesentliche Einflüsse von Interessenvertretern und dadurch insbesondere von Lobbyisten auf den Gesetzesinhalt anzugeben. Dasselbe gilt für wesentliche Beiträge Dritter, die von der Bundesregierung beauftragt wurden, wie etwa von Wissenschaftlern oder Beratungsunternehmen. Grundlage für die neuen Anforderungen ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).

(GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock/sodawhiskey, ©Adobe Stock/Alrika

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