Getgoods.de: KapMug gegen WP Warth & Klein! Anwaltsinfo

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Großer Erfolg für Anleger der getgoods.de-Anleihe (WKN A1PGVS):


Die Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits seit mehreren Jahren geschädigte Anleger, die mit der Insolvenz der getgoods.de AG hohe Verluste mit den Anleihen der getgoods.de AG (WKN: A1PGVS) erlitten hatten.


Anleihegläubiger hatten über die Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Abschlussprüfer der

getgoods.de AG, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend

gemacht und die Voraussetzungen für die Einleitung eines sog. Kapitalanlegermusterverfahrens

(KapMuG) geschaffen.


Den Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälten und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ist es nun gelungen, zu erzielen, dass das Kapitalanlegermusterverfahren nun am 4. Mai 2023 vom OLG Köln durch die Benennung eines Musterklägres eröffnet wurde unter dem Az: 16/Kap 1/23 und Ziel des KapMug-Verfahrens ist die gebündelte und einheitliche gerichtliche Beurteilung von Schadensersatzansprüchen von Anleihegläubigern gegen die Warth & Klein Grant Thornton AG.


Das KapMuG-Verfahren wird gemeinsam geführt von den Rechtsanwaltskanzleien Dr. Späth & Partner aus Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte aus München.

Im Verfahren wird es darum gehen, zu prüfen, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton für den bei den Anlegern der getgods.de AG eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden kann.


Soweit ersichtlich, handelt es sich um das erste isolierte KapMug-Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer in Deutschland wegen behaupteter fehlerhafter Kapitalmarktinformation.


Beide Kanzleien freuen sich über diesen großen Erfolg und über die Eröffnung des KapMug-Verfahrens gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, die das Testat für die Warth & Klein Grant Thornton AG abgegeben hatte.



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