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Gibt es Alternativen zur Restschuldversicherung?

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Die Ratenschutzversicherung, die Banken beim Abschluss eines Darlehens häufig anbieten, soll bei Eintreten unvorhergesehener Umstände die Ratenzahlungen absichern. Doch durch lange Wartezeiten, hohe Kosten und unterschiedlichste Ausschlussklauseln entwickelt sich das schnell zur Milchmädchenrechnung. 

Tatsächlich gibt es neben der Ratenschutzversicherung für den Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten der Absicherung. Doch gerade bei kleineren Ratenkrediten sollte man sich zunächst die Frage stellen, ob eine Absicherung der Raten überhaupt notwendig ist – häufig übersteigen in diesen Fällen die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen nämlich deutlich.

Risikolebensversicherung: eine sinnvolle Alternative

Bei großen Darlehen mit langen Laufzeiten, also etwa bei Baufinanzierungen, ist es hingegen durchaus ratsam, die Restschuld abzusichern – und zwar sowohl für den Kreditnehmer als auch für seine Angehörigen, sollte der Kreditnehmer versterben. Eine Risikolebensversicherung bietet hier eine echte Alternative zur Restschuldversicherung. Variable Modelle in Bezug auf die Versicherungssumme erlauben individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Risikolebensversicherung, z. B. indem die Versicherungssumme entweder über die gesamte Laufzeit hinweg konstant bleibt oder entsprechend der Restschuld des Darlehens mit der Zeit reduziert wird.

Verstirbt der Kreditnehmer, bevor das Darlehen zurückgezahlt ist, bietet die Risikolebensversicherung auch den Angehörigen Schutz, die nämlich dann mit dem Geld aus der Versicherung den Kredit ablösen können. Doch Vorsicht: Bei Baufinanzierungen kann bei vorzeitigem Zurückzahlen des Kredits unter Umständen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Deshalb sollten Kreditnehmer vor Abschluss des Darlehens genau prüfen, ob der Vertrag hohe Sondertilgungen erlaubt.

Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es sonst noch?

Mit einer Berufsunfähigkeitsversiche­rung kann man sich beispielsweise gegen längere Krankheit absichern. Wird der Kreditnehmer krankheitsbedingt für längere Zeit arbeitsunfähig, können die Ratenzahlungen mithilfe der Rente aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung weiter bedient werden.

Die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit gestaltet sich schon schwieriger. Das ist auch der Grund, weshalb viele Kreditnehmer hier auf die Ratenschutzversicherung zurückgreifen. Doch die vermeintliche Sicherheit ist oft ein Trugschluss: Die Versicherungsverträge enthalten nämlich insbesondere hinsichtlich Arbeitslosigkeit vielfältige, strenge Ausschlussklauseln und sehen oft auch lange Warte- bzw. Karenzzeiten vor. Berücksichtigt man dann noch die vergleichsweise hohen Versicherungskosten, bleibt der Nutzen der Versicherung weit hinter dem Aufwand zurück.

Kreditnehmer sollten auch Folgendes nicht vergessen: Tritt der Ernstfall ein, besteht immer noch die Möglichkeit, sich an die Bank zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Oft bieten die Banken in solchen Fällen eine Reduzierung der monatlichen Raten an. Zwar verlängert sich dadurch die Laufzeit, aber der akute finanzielle Engpass ist damit erstmal entschärft. Einige Darlehensverträge erlauben auch eine Ratenpause. Das heißt, die Ratenzahlungen werden einfach für einige Monate ausgesetzt. Das kann bei Arbeitslosigkeit eine echte Entlastung sein. Hierbei muss allerdings der Kostenpunkt beachtet werden.

Grundsätzlich gilt also sowohl für Kreditverträge als auch für Versicherungspolicen mit all ihren Ausschlussklauseln: Kreditnehmer, die mit größeren Darlehen eine nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtung und langfristige Vertragsbindung eingehen, sollten die Vertragsklauseln im Vorfeld genauestens prüfen, um zu gewährleisten, dass das Risiko überschaubar bleibt. Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie gerne, prüft Ihre Verträge und Policen ebenso wie mögliche Absicherungsalternativen der Ratenzahlungen. 



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