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Google-Bewertung: Unangemessen oder ungerechtfertigt? Werden Sie aktiv ✅

  • 3 Minuten Lesezeit
Wenn Sie eine als unangemessen oder ungerechtfertigt empfundene Google Rezension erhalten haben, bin ich, Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil, Ihr Ansprechpartner, um sich effektiv zu wehren. Eine ungerechtfertigte Bewertung liegt beispielsweise vor, wenn diese von jemandem stammt, der keine echten Erfahrungen mit Ihren Dienstleistungen oder Produkten gemacht hat. Auch unangemessene Rezensionen, die unwahre Aussagen, strafrechtlich relevante Inhalte, personenbezogene Daten oder gegen die Google-Richtlinien verstoßende Inhalte enthalten, können gelöscht werden. Ich biete Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und kann Sie unterstützen, ohne dass Sie sich selbst mit dem mühseligen Prozess der Auseinandersetzung mit Google auseinandersetzen müssen. Achten Sie darauf, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wählen, um die bestmöglichen Löschungschancen zu haben.

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Haben Sie eine für Ihr Empfinden unangemessene oder ungerechtfertigte Google Rezension erhalten? Sie möchten die Bewertung löschen lassen?

Dann sind Sie hier richtig. Ich bin auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und kann Ihnen helfen, sich gegen einen schlechten Eintrag bei Google zu wehren. Schildern Sie mir Ihren Fall per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Gern zeige ich Ihnen im Folgenden auf, wie zu prüfen ist, ob eine Google Bewertung unangemessen oder ungerechtfertigt ist. Auf dieser Grundlage haben Sie einen ersten Überblick und können besser eine Entscheidung treffen.

Ungerechtfertigte Google Rezension? Diese Fallkonstellation müssen Sie kennen!

Eine ungerechtfertigte Google Bewertung liegt vor, wenn die Rezension von jemandem stammt, der gar keine echten Erfahrungen mit Ihnen gemacht hat. 

Klassischer Fall ist hier die Rezension eines Nichtkunden. 

Ungerechtfertigt ist die Bewertung deshalb, weil nur dann jemand Sie ernsthaft bewerten kann, wenn diese Person Ihre Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Eine bloße Bewertung ohne Erfahrung ist Nonsens und daher ungerechtfertigt.

Die Rechtsprechung geht sogar so weit zu sagen, dass die Onlineportale bei textlosen Sternebewertungen sicherstellen müssen, dass ein reeller Kundenkontakt vorgelegen hat.

Oft können die Onlineportale wie Google das aber nicht rechtssicher feststellen und müssen die Bewertung daher in vielen Fällen löschen. Ein solcher ungerechtfertigter Google Eintrag ist also durchaus angreifbar und muss nicht hingenommen werden. 

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Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Unangemessene Google Bewertung? Deutsche Rechtslage und Google-Richtlinien!

Unangemessen ist eine Google Rezension, wenn sie Inhalte vorweist, die nicht zulässig sind. Die Zulässigkeit kann sich aus der deutschen Rechtslage und den Google-Richtlinien für Bewertungen ergeben.

Prüfen Sie daher selbst oder lassen Sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, ob die Bewertung unangemessene Inhalte aufweist.

Die deutsche Rechtslage bietet einige Angriffsmöglichkeiten für Rezensionen:

  1. Unwahrheiten sind in der Bewertung enthalten? Dann ist die Bewertung unangemessen, da Unwahrheiten immer rechtlich unzulässig sind. Dieser Eintrag kann daher gelöscht werden.
  2. Strafrechtliche Aussagen sind in der Rezension vorhanden? Beispielsweise beleidigende oder bedrohende Äußerungen. Oder aber üble Nachrede und Verleumdung. Dies kann auch entfernt werden.
  3. Personenbezogene Daten werden genannt. Beispielsweise Klarnamen und andere persönliche Details. Dies ist unangemessen, weil es in den allermeisten Fällen einen Datenschutzverstoß bedeutet.

Google selbst hat eigene Richtlinien für Bewertungen aufgestellt, die Rezensionen als unangemessen anerkennen. Der Katalog der Bewertungsregeln von Google ist lang. Ich gebe nur einige Beispiele aus diesen Richtlinien:

  1. Diskriminierende Inhalte sind unangemessen.
  2. Negative Arbeitgeberbewertungen sind unangemessen.
  3. Illegale Inhalte sind unangemessen.

Weitere Fallkonstellationen sind denkbar, die eine Rezension ungerechtfertigt oder unangemessen erscheinen lassen und damit löschbar machen.

Gern helfe ich Ihnen!

Sie brauchen eine juristische Prüfung nicht selbst durchführen. Auch müssen Sie nicht mühselig und möglicherweise zeitintensiven Schriftwechsel mit Google führen. Überlassen Sie dies lieber einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts darauf, dass dieser bereits Erfahrungen im Umgang mit ungerechtfertigten oder unangemessenen Google Rezensionen aufweist. Nur so haben Sie die bestmöglichen Löschungschancen.

Mir können Sie die in Frage stehende Bewertung gern per Mail zuschicken. Ich schaue mir unverbindlich an, ob der Eintrag unangemessen oder ungerechtfertigt ist. Sie erhalten von mir eine kostenfreie Ersteinschätzung. 

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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