Google Bewertungen 2024 als Onlineshop / Onlinehändler löschen lassen: Wir informieren!

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Onlinehändler können sich auch 2024 erfolgreich gegen Fake-Bewertungen auf Google Maps zur Wehr setzen!


Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren eine Vielzahl an Onlineshops bzw. Onlinehändler rund um das Thema „Google Bewertungen löschen“. Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir daher, dass besonders Onlinehändler von Fake-Bewertungen und sonstig ungerechtfertigten Negativbewertungen betroffen sind. Mit diesem artikel möchten wir uns gezielt an Onlinehändler richten, die von Fake-Bewertungen auf Google (Maps) betroffen sind.


1. Onlineshops können Google-Fake-Bewertungen löschen lassen!


Negativ-Rezensionen auf Google Maps, mit denen Onlineshops in ihrer Praxis konfrontiert sind kommen aus verschiedenen Richtungen. Ein beträchtlicher Teil an Bewertungen, die uns in unseren Beratungsgesprächen begegnen, ist nicht rechtmäßig und daher löschbar.


Immer wieder erreichen und Anfragen von Onlineshops bzw. deren Inhaber, die Bewertungen von Personen erhalten haben, die sie nicht kennen oder die bereits vom Namen nicht zugeordnet werden können. In den Texten wird dann teilweise wahrheitswidrig behauptet, der Onlineshop habe Ware nicht versendet oder nach Widerruf / Rückgabe den Kaufpreis nicht ausgezahlt.


Der Ursprung derartiger Fake-Bewertungen kann oftmals nur spekuliert werden, in einigen Fällen konnten derartige Bewertungen auf Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückgeführt werden. Jedoch ist es von vornherein nicht gestattet, dass diese beiden Gruppen Bewertungen auf Google abgeben. Bewertungen sollten ausschließlich von Kunden oder Rezensenten stammen, die nachweislich geschäftlichen Kontakt hatten.


Die gute Nachricht:

Onlinehändler brauchen derartige Fake-Rezensionen nicht tolerieren! Sofern die Bewertugn unberechtigt ist, besteht ein Anspruch auf Löschung direkt gegen Google.

Hierzu gibt es bereits viel Rechtsprechung deutscher Gerichte von Landgerichten bis zum BGH.



2. Als Inhaber eines Onlineshop negative Fake-Bewertungen auf Google Maps erhalten? 


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Rezensionen sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung von falschen negativen Google Rezensionen  zu erzielen.


Auch wenn Sie es bereits leider erfolglos selber versucht haben, eine derartige Bewertung löschen zu lassen besteht mit einer entsprechenden fachlich fundierten Argumentation oftmals die Möglichkeit, die betreffende Negativbewertung doch noch erfolgreich löschen zu lassen.


3. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Rezensionen löschen assen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de erreichen.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Onlinehändler eine oder gar mehrere unberechtigte Bewertungen auf Google Maps erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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