Google Bewertungen 2024 im (EU) Ausland löschen lassen? Funktioniert leider (meistens) nicht!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir möchten mit diesem Beitrag unsere Erfahrungen mit der Löschung von Google Bewertungen im EU-Ausland mit Ihnen teilen.


1. Google löscht Bewertungen im EU-Ausland (fast) nicht



Wir vertreten seit mehreren Jahren Mandantinnen und Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen von A wie Arzt Z, wie Zimmermann.

Regelmäßig bekommen wir Anfragen aus dem Ausland von Unternehmen, die von negativen Google Rezensionen betroffen sind. Besonders häufig erhalten wir Anfragen aus der Schweiz und Österreich, aber auch Anfragen aus Spanien, Kroatien und Thailand waren bereits dabei.

So gerne wir auch den Betroffenen aus anderen Ländern helfen würden, leider funktioniert das Löschen von unberechtigten Google Bewertungen nach unserer eigenen Erfahrung nur in Deutschland sehr gut.

Wir haben in der Vergangenheit bereits in verschiedenen Ländern, insbesondere der Schweiz, Österreich, Spanien und Kroatien für Mandanten Löschversicherungen gestartet, leider überwiegend erfolglos. Lediglich ca. 10-20% der Bewertungen ließen sich dort entfernen. Selbst in Österreich, wo es relativ viel Rechtsprechung zu dem Thema gibt, war die Löschquote nicht besser.


2. Gründe, weshalb Google im EU-Ausland keine Bewertungen löscht


So hatten wir beispielsweise in Österreich, der Schweiz und Kroatien auch bei offensichtlich sowohl gegen geltendes Recht als auch die Google Richtlinien verstoßenden Bewertungen meistens keinen Erfolg.


Hier können wir nur spekulieren, weshalb Google uns bei unseren „ausländischen“ Löschversuchen in den meisten Fällen lediglich per Standart- E-Mail die Löschung verweigert hat und keine für uns nachvollziehbaren Gründe geliefert hat. Ein Grund könnte sein (dies können wir nur vermuten), dass in vielen Ländern keine so detaillierte Rechtsprechung zum Thema Google-Bewertungen existiert. In Deutschland hingegen gibt es viele Urteile, in denen Google zur Löschung von Bewertungen verurteilt wurde und auch Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung von Google Bewertungen.


3. Negative Google Rezensionen löschen lassen


Sind Sie von negativen Google-Rezensionen betroffen und möchten Sie diese so schnell wie möglich wieder loswerden? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir alle Argumente und Strategien, um eine hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen für Sie zu erzielen.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Bewertungen erfolgreich beseitigen können.

Das Kanzlei-Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Nutzen Sie auch gerne die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter Bewertung). Weitere Preisinformationen und unsere Staffelungen finden Sie auf unserer Webseite (www.bewertungsbeseitiger.de )


5. Lassen Sie die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine oder gar mehrere unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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