Google Bewertungen in 24 Stunden löschen auch 2024 (fast) nicht möglich! So läuft ein Löschverfahren bei Google ab

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Zum Ablauf des Löschverfahrens bei Google und mit welcher Wartezeit zwischen der Beanstanung und einer Löschung der Bewertung(en) im Normalfall gerechnet werden muß


Verständlicherweise möchten Unternehmen, die von einer unberechtigte negativen Google Bewertung betroffen sind, diese so schnell wie möglich wieder loswerden. Nicht selten kommt die Frage, ob man die Bewertung nicht innerhalb weniger Tage löschen könne. Manchmal hören wir sogar von Betroffenen, sie hätten im Internet gelesen, dass eine Löschung in nur einem Tag möglich sei. Wir möchten mit diesem Artikel darüber aufklären, wie lange die Bearbeitung (also von der Einreichung der Bewertung bis zur Löschung im Normalfall dauert) und wann auch eine Löschung in wenigen Tagen möglich ist.


1. Der übliche Ablauf der Löschung einer Google Bewertung


Im Normalfall dauert die Löschung einer Google Bewertung wenige Wochen. Dass es aus Sicht vieler Betroffen „doch so lange“ dauert, hängt damit zusammen, dass Google nach der Rechtsprechung ein Prüfverfahren einleiten muss. Dies macht Google übrigens nicht ganz freiwillig. Sollte Google dieses Prüfverfahren nämlich nicht einleiten und dadurch die Löschung einer unberechtigten Google Bewertung verhindern, dann könnte Google selber haften.


Direkt nach Einreichung der beanstandeten Bewertung(en) erhalten wir von Google im Normalfall eine Eingangsbestätigung. Normalerweise leitet Google dann kurze Zeit später (dies kann schon einige Tage und in Ausnahmefällen auch einige Wochen dauern), die Beanstandung an den Bewerter bzw. die Bewerterin weiter.


Der Bewerter bekommt nun von Google eine Frist von 7 Tagen, um eine Stellungnahme zu seiner Bewertung abzugeben (z. B. um darzulegen bzw. nachzuweisen, dass er überhaupt in geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen stand, was Grundvoraussetzung ist, um überhaupt bewerten zu dürfen).


Sollte der Bewerter keine Stellungnahme abgeben, wird die Bewertung im Normalfall einige Zeit nach Ablauf der Frist gelöscht. Sollte der Bewerter allerdings eine Stellungnahme abgeben und Google dadurch überzeugen, dass seine Bewertung gerechtfertigt sein könnte, wird diese Stellungnahme wieder an das bewertete Unternehmen bzw. uns weitergeleitet, damit wiederum die Möglichkeit besteht, hierzu Stellung zu nehmen.


Dieser Gesamtablauf dauert grundsätzlich einige Wochen, wobei die Gesamtdauer auch von der Arbeitsauslastung bei Google abhängt. So gab es in der Vergangenheit auch Phasen, in denen Google sehr schleppend und erst nach mehreren Monaten reagiert hat. Dies ist derzeit (Stand Oktober 2023) zum Glück nicht der Fall. Derzeit dauert der Gesamtablauf im Normalfall wenige Wochen.


Da wir die Bearbeitungszeiten bei Google nicht verkürzen können, geben wir zumindest auf unserer Seite „Vollgas“ und reichen die Löschanträge für unsere Mandantinnen und Mandanten grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein (bei Beauftragung an Werktagen).


2. Wann eine Bewertung doch in wenigen Tagen wieder verschwunden ist


Gelegentlich erfolgt die Löschung von Bewertungen auch innerhalb kurzer Zeitspannen, sogar schon nach wenigen Tagen. Dies geschieht entweder, wenn der Verfasser nach der Übermittlung der Beanstandung (siehe oben) keine Stellungnahme abgibt und seine Bewertung eigenständig entfernt.

Des Weiteren werden Bewertungen mit offensichtlichen Verstößen gegen die Inhaltsrichtlinien von Google teilweise sehr zügig entfernt.


Daher ist es wichtig, neben den einschlägigen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen immer auch mit den einschlägigen Google Inhaltsrichtlinien in den Löschanträgen zu argumentieren. Diese Doppelstrategie nutzen wir auch stets für unsere Mandanten.


3. Von Negativ-Bewertung betroffen: Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla!


Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch (unter 0471/483 99 88 – 0) ein. Teilen Sie uns Ihren Fall ausführlich mit, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen innerhalb von 24 Stunden bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Paketpreise ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer Bewertung). Wir helfen Ihnen bundesweit!


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese in Einzelfällen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistungen übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Tätigkeit in Ihrem Fall decken

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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