Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei / VIVA Datenschutz. Nicht zahlen, wehren und Identitätsnachweis fordern!

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Auch in den letzten Tagen melden sich viele Betroffene bei uns, die eine Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei erhalten haben. Hierbei handelte es sich um Abmahnschreiben mit Datum vom 11.11.2022 sowie vom 14.11.2022, die alle im Namen von einer vermeintlichen Frau Jolanta Januszewski bzw. einem vermeintlichem  Omar Taha M Salhin / die VIVA Datenschutz ausgesprochen worden sind.


Zunächst sollte bestritten werden, dass diese vermeintlichen Mandanten überhaupt existieren. In unseren Abwehrschreiben fordern wir stets einen Identitätsnachweis nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): In keinem (!) einzigen Fall wurde uns die Identität der angeblichen Mandanten nachgewiesen.

Unser Grundsatzbeitrag zur Abmahnwelle:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html

Unsere bisherigen Beiträge über die Abmahnungen der RAAG Kanzlei:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-viva-datenschutz-jolanta-januszewski-wegen-google-fonts-205978.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-omar-taha-m-salhin-viva-datenschutz-wegen-google-fonts-erhalten-wir-helfen-206090.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/google-fonts-abmahnung-der-raag-kanzlei-fuer-omar-taha-m-salhin-oder-jolanta-januszewski-erhalten-wir-helfen-206132.html

Abmahnung der RAAG Kanzlei in der Post gehabt, was nun?

Unsere klare Empfehlung:

Keine Zahlung, nicht liegen lassen, sondern wehren!

Die in der letzten Zeit massenweise versendeten Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) für Omar Taha M Salhin bzw. Frau Jolanta Januszewski die angebliche Interessengemeinschaft Datenschutz –VIVA Datenschutz sind hochgeradig unberechtigt und daher anfechtbar (insbesondere wegen Rechtsmissbrauch). Zudem ist höchst fraglich, ob der behauptete Mandant der RAAG Kanzlei überhaupt jemals auf der Webseite des Empfängers der Abmahnung gewesen ist. Vieles spricht dagegen. Gerne klären wir sie hierrüber in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch auf (0471/4839988-0).

Brauchen Sie Hilfe? Wir verteidigen Sie gerne gegen die Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei.

Mittlerweile haben wir bereits mehrere hundert Mandantinnen und Mandanten gegen derartige Abmahnschreiben wegen Google Fonts verteidigt. In keinem (!) dieser Fälle haben wir bislang (Stand 24.11.2022h eine Rückmeldung von der Abmahnkanzlei erhalten. Offenbar hat unsere Verteidigung bislang Wirkung gezeigt. Sollte sich hieran zukünftig etwas ändern, werden wir hierüber berichten.

Wir bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei zu einem günstigen Festpreis an, der erheblich unter dem von der RAAG Kanzlei geforderten Betrag liegt.

Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) .


Natürlich können Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren.

Es wäre hilfreich und erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren Fall, wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten. Gerne können Sie auch ganz einfach und bequem die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de verwenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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