Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung?

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Was ist eine Abfindung? Wann habe ich einen Abfindungsanspruch? Wie vermeide ich Fehler bei der Abfindungsverhandlung?

Im Folgenden wird erläutert, welche Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz hat, wie hoch die frei ausgehandelte Abfindung im Allgemeinen ist und von welchen Umständen die Höhe dieser ausgehandelten Abfindung abhängt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten zahlt.

Solche Abfindungen können auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, erhalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fremdgeschäftsführer einer GmbH.

Keine Abfindung stellt der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89 b Handelsgesetzbuch dar. Denn dabei handelt es sich um eine finanzielle Ausgleichszahlung eigener Art.

Habe ich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?

Im Normalfall haben sie als Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. 

Es gehen zwar sehr viele Arbeitnehmer wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eine Abfindung zusteht, jedoch ist dies rechtlich einfach falsch.

Selbstverständlich ist auch die umgekehrte Annahme von Arbeitgebern, dass eine Kündigung unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden ist, genauso falsch.

Bei einer rechtmäßigen Kündigung durch den Arbeitgeber ist dieser arbeitsrechtlich gewöhnlich nicht verpflichtet dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Dies alles nutzt dem Arbeitgeber jedoch in den meisten Fällen nicht viel: Denn in der Praxis werden die meisten Abfindungen nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers auf eine Abfindung gezahlt. Der Grund für die Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber ist ein anderer: Der Arbeitgeber will sich vielmehr mit der Zahlung einer Abfindung eine einvernehmliche und gütliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer erkaufen. Damit soll das sonst drohende und vor allem sehr teure Prozessrisiko vermieden werden. Dies ist auch der Hauptgrund für die Zahlung einer Abfindung bei Entlassung und Kündigung. Für die Arbeitnehmer bieten sich daher bestimmte taktische Vorgehensweisen, um eine Abfindung durchzusetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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