Haben Sie als Autohaus 2024 negative Google-Bewertungen erhalten? Diese können oftmals gelöscht werden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Autohändler und Autohäuser können auch 2024 unberechtigte Google Bewertungen oftmals löschen lassen. Wir informieren, wie Sie unbequeme Negativbewertungen auf Google Maps schnell wieder los werden.


Wir haben uns bereits vor längerer Zeit u.a. auf die Löschung von unberechtigten Google Bewertungen spezialisiert und vertreten in diesem Zusammenhang regelmäßig auch Autohäuser sowie Autohändler.


1. Autohäuser und Autohändler können Google Bewertungen löschen lassen! 


In der Praxis sind Autohäuser und Autohändler mit unterschiedlichen Arten von Negativbewertungen Google konfrontiert.

Sicherlich stammen viele Bewertungen von echten Kunden (ob diese dennoch berechtigt sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt). Oftmals sind Autohäuser / Autohändler aber auch ungerechtfertigterweise Ziel von Bewertern geworden, die keine Kunden sich. Typische Fälle sind z. B. abgelehnte Bewerter, unzufriedene ehemalige Mitarbeiter, Konkurrenz oder „Spaßbewerter“.

Autohäuser und Autohändler brauchen unberechtigte Negativbewertungen nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, derartige Bewertungen löschen zu lassen.

Dies ist z. B. dann möglich, wenn der Bewerter kein Kunde ist (Fake-Bewertungen), sofern die Bewertungen gegen die Google Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen (z.B. krasse Beleidigungen, Datenschutzverstöße etc.) oder wenn die Bewertung sogar strafbare Inhalte aufweise (z. B. Üble Nachrede / Verleumdung, strafbar nach §§ 186, 187 StGB).

2. Als Autohaus oder Autohändler von negativen Google-Bewertungen betroffen? Wir können helfen! 


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen von Autohändlern und Autohäusern auf Google  kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigter Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen! 

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Wenn auch Sie als Autohaus bzw. Autohändler leider eine oder gar mehrere unberechtigte negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten:


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema