Haben Sie als Fahrschule in 2024 negative Google Bewertungen erhalten? Wir helfen Ihnen diese zu löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Fahrschulen sind auch 2024 häufig von unberechtigten Google Bewertungen betroffen. Wir möchten mit diesem Beitrag aufzeigen, wie Sie sich als Fahrschule gegen derartige unberechtigte Google-Bewertungen zur Wehr setzen können.



Seit einigen Jahren sind wir bundesweit für mehrere Fahrschulen im Bereich "Google-Bewertungen" tätig. Durch diese Zusammenarbeiten haben wir erfahren, dass Fahrschulen bedauerlicherweise häufig von unbegründeten negativen Google-Bewertungen betroffen sind.


1. Fahrschulen können sich gegen unberechtigte Google-Negativbewertungen meist erfolgreich wehren!


In der Praxis handelt es sich im Zusammenhang mit Fahrschulbewertungen auf Google nach unserer Erfahrung um verschiedene Gruppen an Bewertern. Naturgemäß gibt es auch viele negative Bewertungen, die von echten Fahrschülerinnen bzw. Fahrschülern stammen.


In unserer Beratungspraxis stoßen wir häufig auf den Umstand, dass Fahrschulen aufgrund von Kapazitätsengpässen gelegentlich keine neuen Fahrschüler aufnehmen können, was zu negativen Google-Bewertungen führt. Oft lassen auch Fahrschüler (und nach unserer Erfahrung sogar deren Eltern) Ihren Frust bei der Fahrschule ab, falls die Fahrschulprüfung nicht bestanden worden ist. Und dies oft zu Unrecht.

Solche Bewertungen können erfolgreich angefochten werden, da die Bewerter im eigentlichen Sinne keine Kunden der Fahrschule sind und keinen geschäftlichen Kontakt zur Dienstleistung der Fahrschule hatten. Dies ist jedoch grundsätzlich eine rechtliche Voraussetzung, um eine Bewertung abgeben zu dürfen.


Fahrschulen sind (wie viele andere Unternehmen auch) in der Praxis aber auch von Fake-Bewertungen betroffen (die z. B. von der Konkurrenz stammen).


Die gute Nachricht: Fahrschulen brauchen unberechtigte Google Bewertungen nicht einfach dulden.


In diesem Sinne hat letztes Jahr auch der Bundesgerichtshof entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung dieser BGH-Entscheidung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


2. Als Fahrschule / Fahrschullehrer negative Google Bewertung erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen und Rezensionen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Fahrschulbewertungen auf Google sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen  zu erzielen.


3. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich entfernen lassen önnen.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de erreichen.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Unternehmensrechtsschutzversicherung haben, könnte es unter bestimmten Umständen möglich sein, dass diese die Kosten für unsere rechtliche Unterstützung abdeckt. Wir sind jederzeit für Sie da und bereit, gemeinsam mit Ihnen zu überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Dienstleistungen in Ihrem spezifischen Fall übernehmen kann.


Haben Sie als Fahrschullehrer / Fahrschule eine oder gar mehrere unberechtigte Bewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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