Häufiger Fehler von Gewerkschaftsmitgliedern nach einer Kündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Nach einer Kündigung wenden sich viele Arbeitnehmer hilfesuchend an ihre Gewerkschaft. Und beauftragen sie oft damit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Warum davon eher abzuraten ist, und wie Gewerkschaftsmitglieder ihre Rechte nach einer Kündigung am besten durchsetzen können, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Für Gewerkschaften sind Kündigungsschutzklagen eine Art Massengeschäft. Die Fallzahlen, die dort zu bewältigen sind, sind derart hoch, dass eine individuelle Bearbeitung aus meiner Sicht kaum machbar ist – jedenfalls weit weniger, als durch eine Anwaltskanzlei. Auch ist die rechtliche Vertretung bei Gewerkschaften breit gefächert und deshalb eine Spezialisierung auf Kündigungsschutzklagen, anders als bei Fachanwaltskanzleien, kaum möglich.


Hinzu kommt, dass Gewerkschaften naturgemäß nur Arbeitnehmer und nicht die Arbeitgeberseite vertreten. Aus meiner Sicht sollte man aber, um optimale Ergebnisse erreichen zu können, immer Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten; man versteht beziehungsweise durchschaut so die Sichtweise und die Tricks der Gegenseite besser.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Bei Kündigungsschutzklagen geht es fast immer darum, eine höchstmögliche Abfindung für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin herauszuholen. Die Höhe der Abfindung ist dabei so gut wie immer Verhandlungssache. Eine Klage sollte man daher durch einen Anwalt oder eine Anwältin führen lassen, der oder die sich auf genau diese Felder spezialisiert hat: Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen. 


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