Haftung des Händlers und Vermittlers bei US-Reimport, Unfall und Totalschaden

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US-Reimporte sind auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt ein zunehmend beliebtes Angebot. Diese Fahrzeuge, häufig deutsche Fabrikate, werden oft zu attraktiven Preisen verkauft, da sie zunächst in den USA als Totalschäden deklariert und anschließend repariert importiert werden. Während der niedrige Preis für viele Käufer verlockend ist, bergen diese Fahrzeuge erhebliche Risiken. Händler, Käufer und Vermittler müssen sich nicht nur mit technischen und rechtlichen Herausforderungen auseinandersetzen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen solcher Geschäfte berücksichtigen. In diesem Artikel wird beleuchtet, worauf alle Beteiligten achten sollten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Was sind US-Reimporte?

Als US-Reimporte werden Fahrzeuge bezeichnet, die ursprünglich für den US-amerikanischen Markt produziert wurden und nach Nutzung in den USA über verschiedene Handelswege nach Deutschland gelangen. Solche Fahrzeuge stammen oft aus Versicherungsauktionen, bei denen Fahrzeuge nach Unfällen mit „Salvage Title“ oder „Total Loss“-Kennzeichnung zu reduzierten Preisen versteigert werden. Nach dem Erwerb werden diese Fahrzeuge häufig in osteuropäischen Ländern wie Litauen oder Bulgarien kostengünstig repariert, bevor sie auf den deutschen Markt gelangen.

Die Transparenz bei der Fahrzeughistorie ist ein zentrales Problem bei US-Reimporten. Käufer haben oft nur begrenzten Einblick in die tatsächlichen Schäden, die das Fahrzeug in der Vergangenheit erlitten hat. Zwar können Datenbanken wie Carfax oder Bidfax Informationen zur Fahrzeughistorie bereitstellen, doch nicht immer werden diese von den Verkäufern vollständig offengelegt. Diese Berichte enthalten in der Regel Angaben zu Laufleistung, Unfallereignissen und Reparaturmaßnahmen, die jedoch vor einem Kauf gründlich geprüft werden sollten, um Überraschungen zu vermeiden.

Risiken beim Kauf von US-Importen

Der Kauf eines US-Reimports bringt eine Reihe von Risiken mit sich. Ein technisches Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Reparaturen unsachgemäß durchgeführt wurden. So kommt es häufig vor, dass sicherheitsrelevante Teile wie Airbags oder Assistenzsysteme nicht ordnungsgemäß instand gesetzt wurden. In einigen Fällen wurden sogar funktionsuntüchtige Airbag-Attrappen eingebaut, was erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt.

Auch rechtliche Risiken sind nicht zu unterschätzen. Verkäufer oder Vermittler könnten die Fahrzeughistorie unvollständig oder irreführend darstellen, was eine Täuschung der Käufer darstellt. In vielen Fällen versuchen Händler, ihre Gewährleistungspflichten zu umgehen, indem sie sich als Vermittler ausgeben und einen ausländischen Verkäufer im Kaufvertrag angeben. Dies führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um die Frage geht, wer tatsächlich haftet, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist.

Wirtschaftlich betrachtet kann ein US-Reimport ebenfalls riskant sein. Während der Kaufpreis zunächst günstiger erscheint, können hohe Reparaturkosten und eine teure Umrüstung auf deutsche Standards die Ersparnis schnell aufbrauchen. Zudem ist der Wiederverkaufswert solcher Fahrzeuge in der Regel deutlich geringer als der vergleichbarer EU-Modelle, was für Käufer ein langfristiges Verlustgeschäft bedeuten kann.

Carfax-Bericht oder VIN-Bericht über US-Reimport

Über Datenbanken wie Carfax oder andere Anbieter, die anhand der Fahrgestellnummer (engl. = vehicle identification number, kurz VIN) Datensätze über die Fahrzeughistorie nebst Bildern bereithalten, erfahren Käufer im Nachhinein häufig das wahre Ausmaß des Schadens. Die hinterlegten Fotografien der Fahrzeuge im unrepariertem Zustand lösen angesichts des Ausmaßes der erkennbaren Zerstörung bei den Käufern regelmäßig große Betroffenheit aus.

Nach unserer Erfahrung sind die in den dortigen Datenbanken hinterlegten Informationen häufig zuverlässig und zutreffend. Der Carfax-Bericht enthält exakte Angaben u.a. zur Laufleistung des Fahrzeuges, Datum, Art und Umfang von Unfallschäden, den Restwert, Reparaturkostenaufwand und den in der Auktion erzielten Preis.

Total Loss und Salvage Title beim US-Reimport

In den Berichten ist dann neben dem Begriff “total loss” auch das Merkmal “salvage title” zu finden. Das muss nicht immer ein Unfallschaden sein, auch Wettereinflüsse wie Wasserschäden durch Hochwasser oder Sturmschäden können zu diesem Merkmal führen. Jedenfalls indiziert ein “salvage title” dass die US-Versicherung von einem wirtschaftlichen und/oder technischen Totalschaden ausgeht.

Auf den einschlägigen Auktionsportalen werden die Fahrzeuge dann deutlich unter Marktwert, oft mit Abschlägen von bis zu 40 % oder mehr veräußert.

Als deutscher Verkäufer oder Käufer sollte man in diesem Zusammenhang beachten, dass ein “total loss” nach US-amerikanischer Vorstellung nicht zwingend einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden nach Maßgabe des deutschen Kfz-Versicherungsrechts entspricht. Während nach deutschem Recht die Annahme eines wirtschaftlichen Totalschadens erfordert, dass der Wiederbeschaffungsaufwand 130 % des Fahrzeugwertes übersteigt, ist die US-amerikanische Praxis hier deutlich liberaler, oft genügen hier bereits 75 %.

Anschließende Billigreparatur im Baltikum

Die Fahrzeuge werden den USA günstig aufgekauft und ins Baltikum (meist Litauen oder Lettland) oder nach Bulgarien transportiert, und dort einer technischen und kosmetischen Reparatur unterzogen.

Im reparierten Zustand werden die US-Reimporte dann von deutschen Autohändlern oder sogenannten Fahrzeugvermittlern aufgekauft und auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt angeboten. Die Preise liegen häufig spürbar unter den marktüblichen Preisen für diese Modelle, sodass viele Kunden zum Kauf solcher Fahrzeuge verleitet werden.

Um die günstigen Preise zu erzielen, wird sie Reparatur im Baltikum häufig nicht sach- und fachgerecht durchgeführt. Insbesondere im Bereich der Elektronik, der Sonderausstattung und den Sicherheitsrat Assistenzsystemen treten nach diesen Reparaturen häufig Probleme auf. Uns sind sogar Fälle bekannt, wo statt den Airbags funktionsunfähige Attrappen eingebaut worden sind. In solchen Fällen kann der Kauf eines solchen Fahrzeuges lebensgefährlich sein.

Technische Bewertung

US-Reimporte weisen häufig technische Unterschiede zu europäischen Fahrzeugen auf, die eine Anpassung an die deutschen Vorschriften erfordern. Besonders problematisch ist die Beleuchtung. In den USA sind rote Blinker und gelbes Standlicht zulässig, die jedoch in Deutschland nicht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Oft fehlen auch Nebelschlussleuchten, sodass Umrüstungen notwendig sind.

Ein weiteres Problem betrifft das Abgas- und Geräuschverhalten. Die Abgasnormen in den USA unterscheiden sich erheblich von den europäischen Standards, was bedeutet, dass das Fahrzeug emissionsseitig angepasst werden muss, um in Deutschland zugelassen zu werden.

Sicherheitsvorschriften spielen ebenfalls eine große Rolle. Bestimmte Sicherheitseinrichtungen, wie die Leuchtweitenregulierung, sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, fehlen jedoch oft bei US-Fahrzeugen. In solchen Fällen sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Ein technischer Aspekt, der häufig übersehen wird, ist die Positionierung der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN). In den USA ist diese oft an anderen Stellen angebracht als in Deutschland vorgeschrieben. Dies erfordert zusätzliche Anpassungen, um eine gesetzeskonforme Zulassung zu ermöglichen.

Die Umrüstung eines US-Importfahrzeugs ist nicht nur mit technischen Herausforderungen verbunden, sondern auch mit erheblichen Kosten. Diese können je nach Zustand des Fahrzeugs und Art der notwendigen Arbeiten variieren und sollten bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden.

Wirtschaftliche Bewertung

Der Kauf eines US-Reimports mag auf den ersten Blick wirtschaftlich attraktiv erscheinen, birgt jedoch Risiken. Die Ersparnis beim Kaufpreis kann schnell durch Reparatur- und Umrüstkosten aufgezehrt werden. Zudem ist der Wiederverkaufswert solcher Fahrzeuge oft deutlich geringer als der vergleichbarer EU-Modelle. Käufer sollten daher eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, bevor sie sich für einen US-Reimport entscheiden.

TÜV Gutachten bei US-Reimport nicht immer belastbar

Um in Deutschland wieder zugelassen zu werden benötigen die US-Fahrzeuge häufig eine Zulassung gemäß § 21 Straßenverkehr-Zulassungsverordnung, die von einer anerkannten amtlichen Überwachungsgesellschaft wie etwa dem TÜV ausgestellt wird (Einzelabnahme). Hierzu wird ein Gutachten erstellt, welches dem Käufer eines solchen Fahrzeuges in den meisten Fällen überlassen wird.

Es sind – auch polizeilich – Fälle bekannt geworden, wo die zuständigen Prüfer den Fahrzeugzustand nicht ausreichend begutachtet haben. Die Fahrzeuge erhalten also eine Einzelbetriebserlaubnis, häufig werben die Verkäufer mit solchen Gutachten und suggerieren hierdurch Sicherheit. Nach unserer Erfahrung ist ein solches Gutachten kein hinreichender Beleg für die technische Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des US Re-Imports.

Rechtliche Bewertung

US-Reimporte werfen aus rechtlicher Sicht zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Haftung von Verkäufern und Vermittlern. Der folgende Abschnitt greift alle relevanten Aspekte auf und beleuchtet die Besonderheiten, die sich aus dem Handel mit solchen Fahrzeugen ergeben.

Zunächst ist es essenziell, die Bedeutung von „Total Loss“ und „Salvage Title“ zu verstehen. Diese Begriffe kennzeichnen in den USA Fahrzeuge, die einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden erlitten haben. Während ein „Total Loss“ in den USA oft bereits bei einem Reparaturaufwand von 75 % des Fahrzeugwerts festgestellt wird, liegt die Grenze in Deutschland bei 130 %. Dies führt häufig zu Missverständnissen bei der Bewertung eines Fahrzeugzustands.

Die Fahrzeughistorie ist ein weiterer zentraler Punkt. Käufer können über Datenbanken wie Carfax detaillierte Informationen zum Zustand eines Fahrzeugs abrufen. Diese Berichte enthalten Daten zur Laufleistung, den Unfallschäden sowie zum Reparaturaufwand. Sie sind oft zuverlässig, zeigen aber auch, wie umfangreich und schwerwiegend die Schäden gewesen sein können. Händler sind verpflichtet, diese Informationen offenzulegen, da eine unvollständige oder falsche Darstellung den Tatbestand der Täuschung erfüllen könnte.

Ein weiteres Problem stellt die Art der Reparaturen dar, die viele dieser Fahrzeuge vor dem Verkauf in Deutschland durchlaufen. Oftmals werden diese in osteuropäischen Ländern zu günstigen Preisen durchgeführt, wobei nicht selten wichtige Sicherheitskomponenten wie Airbags manipuliert oder unzureichend repariert werden. Ein solches Vorgehen kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen und bei entsprechenden Mängeln eine Haftung des Verkäufers begründen.

Vermittlung statt Verkauf beim US Import?

Da den Gebrauchtwagenhändlern, die sich auf solche US-Reimport-Fahrzeuge spezialisiert haben, durchaus bekannt ist, dass die Fahrzeuge in technisch zweifelhaften Zustand sein können, wird häufig versucht, die Gewährleistung durch die Konstruktion eines Agenturgeschäfts bzw. Vermittlungsgeschäfts zu umgehen. Es wird ein Verkäufer in den Kaufvertrag eingetragen, der entweder im Baltikum oder im Vereinigten Königreich ansässig ist und formell als Verkäufer auftritt.

Häufig wird versucht, die Gewährleistungspflichten durch die Konstruktion eines Vermittlungsgeschäfts zu umgehen. Dabei tritt der Händler lediglich als Vermittler auf, während der Kaufvertrag formal mit einem anderen, oft im Ausland ansässigen Verkäufer geschlossen wird. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall rechtlich zulässig. Wenn der Vermittler de facto als Verkäufer agiert, kann er haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er wesentliche Informationen verschweigt oder falsche Angaben macht.

Besonders kritisch ist die Rolle von TÜV-Gutachten. Diese sollen die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs bescheinigen, doch in der Praxis sind sie nicht immer belastbar. Es gibt Fälle, in denen solche Gutachten erhebliche Mängel übersehen haben. Käufer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Dokumente verlassen und im Zweifel weitere Prüfungen durchführen lassen.

Haftung bei unzureichender Aufklärung

Wenn ein Verkäufer oder Vermittler die Herkunft des Fahrzeugs, beispielsweise die Eigenschaft als US-Reimport, oder die Unfallhistorie – insbesondere Totalschäden – nicht transparent darlegt, kann der Käufer Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend machen. Dies gilt vor allem, wenn der genaue Umfang des Unfallschadens verschwiegen oder falsch dargestellt wurde.

Es ist dabei entscheidend, ob die Unfallhistorie vollständig verschwiegen wurde oder ob der Schaden beschönigt dargestellt wurde. In Fällen, in denen der Verkäufer wesentliche Informationen absichtlich zurückhält, haftet er uneingeschränkt. Wird ein Schaden hingegen nur als geringfügig oder unerheblich dargestellt, kommt es auf die genauen Formulierungen und zusätzlichen Aussagen im Verkaufsgespräch an. Insbesondere Aussagen „ins Blaue hinein“, ohne gesicherte Fakten, können als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zur Anfechtung des Vertrags berechtigen.

Haftung bei fehlerhaften Reparaturen

Auch wenn der Käufer umfassend über die Unfallhistorie informiert wurde oder selbst einen Carfax- oder Bidfax-Bericht vor dem Kauf eingesehen hat, kann der Verkäufer haftbar sein, wenn die Reparaturen unsachgemäß durchgeführt wurden. Häufige Mängel bei solchen Reparaturen umfassen erhöhte Lackschichtendicken, ungleichmäßige Spaltmaße oder Rostansätze an reparierten Stellen. Auch sicherheitsrelevante Defekte, wie fehlende oder nicht funktionierende Airbags und elektronische Störungen bei Sonderausstattungen, sind typische Probleme.

In solchen Fällen stehen dem Käufer als Verbraucher weitreichende Rechte zu. Dazu gehört das Recht auf Nacherfüllung, also die Reparatur der Mängel durch den Verkäufer. Verweigert der Verkäufer diese Nacherfüllung – was aufgrund der hohen Kosten für fachgerechte Reparaturen häufig vorkommt –, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Aufklärung und fachgerechten Reparatur kann nicht genug betont werden. US-Reimporte sind aufgrund ihrer oft problematischen Historie besonders anfällig für rechtliche Streitigkeiten. Käufer sollten deshalb nicht nur auf vollständige Transparenz achten, sondern auch darauf bestehen, dass Reparaturen von qualifizierten Fachwerkstätten durchgeführt werden. Verkäufer hingegen können sich durch sorgfältige Dokumentation und offene Kommunikation vor Haftungsansprüchen schützen.

Rechtsprechung zur Haftung und Vermittlung bei US-Reimporten

  1. Urteil des LG Frankenthal (Aktenzeichen: 8 O 146/21)
    Das LG Frankenthal entschied, dass ein Käufer die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs beanspruchen kann, wenn ein Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die nicht vollständig behoben wurden. Hierbei wurde besonders die mangelhafte Reparatur von Totalschäden betont, die zu erheblichen Folgekosten führten.

  2. Urteil des LG Wiesbaden (Aktenzeichen: 4 O 18/21)
    Das LG Wiesbaden stellte fest, dass eine Vermittlerin nicht automatisch als Verkäuferin haftet, selbst wenn sie wesentliche Aufgaben wie die Übergabe von Carfax-Berichten und die Abwicklung des Kaufpreises übernimmt. Es muss jedoch klar ersichtlich sein, dass die Vermittlerin nicht die Rolle des Verkäufers übernimmt. Andernfalls könnten arglistige Täuschungen durch unterlassene Hinweise zur Haftung führen.

  3. Urteil des LG Bochum (Aktenzeichen: I-1 O 23/22)
    In diesem Fall entschied das Gericht, dass die Beklagte als Vermittlerin keine Haftung für versteckte Mängel übernimmt, sofern diese nicht offensichtlich waren. Die Klägerseite konnte nicht nachweisen, dass die Vermittlerin aktiv Täuschungen vorgenommen oder bewusst wesentliche Mängel verschwiegen hat.

  4. Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt (Aktenzeichen: 23 U 85/22)
    Das OLG Frankfurt hob hervor, dass die Konstruktion eines Vermittlungsgeschäfts nicht automatisch unzulässig ist. Jedoch müssen die Käufer klar über die Rolle der Vermittlerin aufgeklärt werden. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wegen eines Umgehungsgeschäfts.

  5. Urteil des LG Zweibrücken (Aktenzeichen: X O XXX/21)
    Das Gericht betonte, dass eine Vermittlerin nicht passivlegitimiert ist, wenn sie nachweislich lediglich als Agentin agierte und keine wirtschaftlichen Risiken des Verkaufs trug. Die Vermutung eines Scheinverkäufers konnte nicht bewiesen werden.

Tipps für Käufer

Käufer von US-Reimporten sollten sich umfassend informieren und nicht allein auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Eine gründliche Prüfung der Fahrzeughistorie über Dienste wie Carfax ist unerlässlich. Darüber hinaus empfiehlt es sich, vor dem Kauf ein unabhängiges Gutachten anfertigen zu lassen, um potenzielle Mängel frühzeitig zu erkennen.

Empfohlene Maßnahmen für Händler

Händler sollten sicherstellen, dass sie alle bekannten Mängel und Reparaturen vollständig offenlegen. Zudem ist es wichtig, rechtssichere Verträge zu verwenden, um Haftungsrisiken zu minimieren. Eine transparente Kommunikation mit den Käufern ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Schlussfolgerung und Ausblick

US-Reimporte können eine kostengünstige Alternative auf dem deutschen Markt sein, doch sie bergen erhebliche Risiken. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen sich der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten bewusst sein, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Mit der richtigen Vorbereitung und Transparenz lassen sich viele der typischen Probleme vermeiden.

FAQs zu US-Reimporten

  1. Was bedeutet „Salvage Title“ bei US-Reimporten?
    Ein „Salvage Title“ zeigt an, dass ein Fahrzeug in den USA einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden erlitten hat.

  2. Welche Risiken bestehen bei US-Reimporten?
    Typische Risiken sind unsachgemäße Reparaturen, Sicherheitsmängel und eine unzureichende Fahrzeughistorie.

  3. Wie kann ich die Fahrzeughistorie überprüfen?
    Datenbanken wie Carfax oder Bidfax bieten umfassende Informationen über Schäden, Reparaturen und die Historie eines Fahrzeugs.

  4. Was ist ein „Total Loss“ im Vergleich zu einem Totalschaden in Deutschland?
    Ein „Total Loss“ wird in den USA bereits bei einem Reparaturaufwand von 75 % des Fahrzeugwerts festgestellt, in Deutschland liegt die Grenze bei 130 %.

  5. Welche Dokumente benötige ich für die Zulassung eines US-Reimports?
    Notwendig sind der US-Title, ein Fahrzeugdatenblatt sowie Gutachten zum Abgasverhalten und zur lichttechnischen Ausstattung.

  6. Wie sicher sind die in den USA durchgeführten Reparaturen?
    Häufig werden diese kostengünstig durchgeführt, was zu unsachgemäßen Reparaturen und Sicherheitsrisiken führen kann.

  7. Warum sind US-Reimporte oft günstiger?
    Die niedrigeren Preise sind auf die Vorschäden und die geringeren Reparaturkosten in den Importländern zurückzuführen.

  8. Welche rechtlichen Ansprüche habe ich als Käufer bei Mängeln?
    Käufer können auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrags klagen.

  9. Kann ein Verkäufer die Gewährleistung ausschließen?
    Ein Gewährleistungsausschluss ist unzulässig, wenn der Verkäufer den Käufer nicht über bekannte Mängel aufklärt.

  10. Sind TÜV-Gutachten bei US-Reimporten zuverlässig?
    Nicht immer. Es gab Fälle, in denen TÜV-Gutachten wesentliche Mängel übersehen haben.

  11. Wie erkenne ich einen vertrauenswürdigen Händler?
    Ein vertrauenswürdiger Händler legt die gesamte Fahrzeughistorie offen und bietet vollständige Transparenz zu Vorschäden.

  12. Welche Unterschiede gibt es bei der Beleuchtung?
    US-Fahrzeuge haben häufig rote Blinker und gelbes Standlicht, was in Deutschland umgerüstet werden muss.

  13. Welche Haftung hat ein Händler bei Vermittlungsgeschäften?
    Auch ein Händler, der nur als Vermittler auftritt, haftet zumindest im Rahmen einer Sicht- und Funktionsprüfung für erkennbare oder ihm bekannte Mängel oder dann, wenn er einen Mangel vermuten muss, dies jedoch nicht überprüft.

  14. Ist ein Carfax-Bericht immer korrekt?
    Carfax-Berichte gelten als zuverlässig, doch sie sollten immer mit unabhängigen Prüfungen ergänzt werden.

  15. Lohnt sich der Kauf eines US-Reimports?
    Das hängt von den individuellen Umständen ab, insbesondere von der Qualität der Reparaturen und den Folgekosten.

Foto(s): free for commercial use


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