Handelsblatt berichtet über mutmaßlichen Betrug mit Scheinrechnungen bei der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG

  • 4 Minuten Lesezeit

Mutmaßliche Scheinabrechnungen haben das Unternehmen aus dem Tritt gebracht. Staatsanwaltschaft und Bafin ermitteln, der Jahresabschluss verzögert sich. […] Dass Dienstleister versuchen, mit Abrechnungen zu tricksen, nahm das Management der D.i.i. schon länger an. Immer wieder sperrte es externe Firmen von der Auftragsvergabe. Beweisen ließ sich ein Betrug zunächst nicht. 2021 stellte die interne Revision in einer Sonderprüfung fest, dass Vermutungen über strafbare Handlungen „weder belegt noch ausgeschlossen werden“ könnten.[…] Ein Ende der Ermittlungen ist nicht in Sicht. Die D.i.i. sieht zumindest mit Blick auf den mutmaßlich entstandenen Schaden klarer: „Nach umfangreichen Ermittlungen sehen wir bei einem Umsatzvolumen von rund 15 Millionen Euro eine maximale Schadenshöhe von circa 600.000 Euro.“ 


(Quelle: Handelsblatt Artikel vom 06.02.2024, S. 28f)


Betrug mit Scheinrechnungen

Compliance und Betrugsfälle sind in der Immobilienwirtschaft schon häufiger aufgetreten. Fälle wie Adler oder Vonovia werden dem Leser zwangsläufig ins Gedächtnis gerufen bei der Lektüre des Handelsblatt-Artikels vom 06.02.2024 über die D.i.i. Deutsche Invest immobilien AG aus Wiesbaden. Rechtsanwalt Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht und war Chief Compliance Officer und Aufsichtsrat verschiedener Banken und hat schon diverse Compliance Systeme auf ihre Wirksamkeit geprüft. Er beobachtet alle Berichterstattungen zu Betrugsfällen (z.B. Vonovia, etc.) aus Anlegersicht regelmäßig und engmaschig:

„Ein wirksames Controllingsystem und Asset Management sind die erste Brandmauer um Betrug zu vermeiden. Für Anleger ist es schwer zu erkennen, ob intern ein Betrug stattfindet. Durchgängig überhöhte Instandsetzungsleistungen pro Monat liefern allerdings ein Indiz, dass etwas nicht stimmt.“

Welche Betrugsmöglichkeiten gibt es?

Betrug ist in keinem Geschäftsmodell auszuschließen. Scheinrechnungen deuten jedoch regelmäßig darauf hin, dass es interne Mitwisser oder Helfer gegeben haben muss oder sogar noch gibt. Für eine derart plumpe Betrugsmasche, welche im Handelsblatt beschrieben wird, bei der Leistungen wie

  • eine Badewanne ersetzen in einer Siedlungswohnung zum Preis einer kompletten Badsanierung
  • Vogelkot für EUR 60.000 beseitigen
  • Verstopfungen für EUR 130.000 beheben

abgerechnet werden, deutet viel auf Helfer an den Schalthebeln des Unternehmens hin, die kollusiv zusammenarbeiten mit den externen Betrügern. Andernfalls hätten das Asset Management und der gesunde Menschenverstand über Jahre hinweg komplett versagt, wenn zum wiederholten Male in derselben Einheit durch denselben Anbieter eine Rohrverstopfung abgerechnet worden ist. Ein bewusstes Wegschauen deutet regelmäßig auf Mittäterschaft hin, weil eine derart grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der im Artikel genannten Beispiele nur schwer anzunehmen ist.

Bericht über Scheinrechnungen lässt Anleger, Ermittler und Aufsichtsbehörde gleichermaßen aufhorchen

Der Frankfurter Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Benjamin Hasan ist Partner im Frankfurter Büro der international aufgestellten Kanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. Er ist erfahrener Prozessanwalt und setzt sich mit großem Engagement - ganz gleich ob Millionenklage oder einstweilige Verfügung gegen eine Großbank - für seine Mandanten ein. Er hat über die Jahre hunderte Prospekte von Immobilienfonds analysiert und ebenso viele Prozesse in vergleichbaren Sachverhalten geführt. Er erhält regelmäßig Anfragen von Anlegern unterschiedlicher Unternehmensgruppen, welche die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIF) mit dem Investitionsschwerpunkt Wohnimmobilien anbieten. Es ist zu bezweifeln, dass es generell ein gutes Zeichen für die Anleger ist, wenn der Jahresabschlussbericht der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2022 auch im Februar 2024 noch nicht vorliegt.

Welche Fragen stellen sich nach Lektüre des Handelsblatt-Artikels ?

Für den aufmerksamen Leser des eingangs zitierten Artikels kommen aus Anlegersicht jetzt die folgenden Fragen auf:

  • Weshalb soll bei einem Auftragsvolumen von EUR 15 Mio. maximal EUR 600.000 durch Scheinrechnungen entstanden sein?
  • Wenn der Schaden maximal EUR 600.000 beträgt, weshalb werden dann insgesamt EUR 2,7 Mio. von den angeblichen Betrügern eingeklagt?
  • Welche Maßnahmen wurden vor den Aufdeckungen durch das Handelsblatt zur Anlegerinformation betrieben?
  • Welche Maßnahmen wurden intern ergriffen, nachdem bekannt wurde, dass gegen zwei amtierende D.i.i. Manager Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind?
  • Gab es interne Mitwisser und Profiteure der Scheinrechnungssteller? Gibt es diese noch immer?
  • Eigentlich sollte der Jahresabschluss bis Ende September 2023 vorliegen, so wird mitgeteilt. Nun soll es im Februar 2024 so weit sein. Was sind die Folgen, wenn dieser Termin erneut nicht eingehalten wird?

Welche Möglichkeiten haben Anleger, deren Vertrauen erschüttert ist?

Anleger und Anlegerinnen geschlossener Fonds sind regelmäßig als Kommanditisten an den Investitionsobjekten beteiligt. Die Haftung der Anleger geschlossener Fonds ist daher in der Regel auf die geleistete Einlage und unter bestimmten Konstellationen auf die erhaltenen Ausschüttungen beschränkt. Die Rechte der Kommanditisten sind im Kapitalanlagegesetzbuch und in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen geregelt. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Kündigung
  • Widerruf der Beitrittserklärung
  • Verkauf der Anteile

Benjamin Hasan rät: „Wer sein Kapital in Fondsanteile  investiert hat, sollte Informationen über das Unternehmen und aus dem Unternehmen sehr ernst nehmen. Zudem können Anleger bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde oder einem spezialisierten Anwalt Rat einholen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen und zu retten, was noch zu retten ist.“

Seit Bekanntwerden der Ungereimtheiten bei der dii in Millionenhöhe sind viele Anleger nun aufmerksamer und wissen aus Beispielen der Vergangenheit (z.B. Vonovia, Adler, Signa, etc.) um die Betrugsanfälligkeit in der Immobilienbranche. Seit Berichterstattung am 06.02.2024 haben sich zudem zahlreiche Anleger an den Frankfurter Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht gewendet. Besorgte Anleger können sich bei Bedenken aber auch kostenfrei an die Aufsichtsbehörde Bafin unter 0800 2 100 500 wenden.

Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.

Beiträge zum Thema