Handyverbot am Steuer eines PKW auch bei Nutzung als Navi

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Das OLG Hamm hat sich nach dem OLG Köln – nunmehr ebenfalls mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob auch die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät vom Verbot des § 23 Abs. 1 a) StVO erfasst ist. Das OLG Hamm hat dies (m. E. zutreffend) bejaht. Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO ist demnach auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.

(OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.2013, III-5 RBs 11/13)



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