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Heiraten im Ausland – das müssen Brautpaare wissen

  • 8 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

Viele Brautpaare wollen den schönsten Tag in ihrem Leben zu einem ganz besonders unvergesslichen Erlebnis machen und entscheiden sich dafür, im Ausland zu heiraten. Dabei sind die Gründe, weshalb die Hochzeit im Ausland stattfinden soll, so verschieden wie die Paare und die Orte selbst. Allerdings muss eine solche Heirat sehr sorgfältig geplant werden, denn es lauern hier eine ganze Menge bürokratischer Hürden – welche und wie sie umschifft werden können, lesen Sie hier.

Benötigte Unterlagen für die Heirat

Auch wenn Deutschland als Land der Bürokratie gilt, benötigen die zukünftigen Eheleute für eine Eheschließung im Ausland ebenfalls eine Vielzahl von Dokumenten und Urkunden, deren Besorgung bereits frühzeitig in Angriff genommen werden sollte. Welche Unterlagen genau benötigt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich, allerdings sind folgende Dokumente in den meisten Fällen Pflicht:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Internationale Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • Ehefähigkeitszeugnis (zu beantragen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes)
  • Ist einer der Partner geschieden – Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung (zu bekommen beim Standesamt der Eheschließung bzw. dem des Wohnortes)
  • Ist einer der Partner Witwe/Witwer – Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

Diese Liste bietet lediglich einen ersten Überblick, detaillierte Informationen zu den tatsächlich notwendigen Dokumenten in den jeweiligen Ländern können auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes nachgelesen werden.

Übersetzungen oder Beglaubigungen von Dokumenten

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte sich das Brautpaar bereits vorab mit dem Standesamt am Ort der Hochzeits-Location in Verbindung setzen und klären, ob Beglaubigungen bzw. Übersetzungen der notwendigen Dokumente benötigt werden und welche Voraussetzungen dabei zwingend beachtet werden müssen.

Solche Dokumente, die zum Zweck einer Auslandsheirat benötigt werden, werden in der heutigen Zeit bereits als internationale Dokumente, meist in englischer Sprache, oftmals auch mehrsprachig, ausgestellt und machen Übersetzungen und Beglaubigungen oftmals überflüssig. Müssen diese Dokumente jedoch zwingend in einer gültigen Amtssprache des jeweiligen Hochzeitsziels vorliegen, muss eine beglaubigte Übersetzung in die entsprechende Sprache vorgenommen werden.
Zusätzlich sollte sich das Paar nach der Notwendigkeit eines Visums oder einer begrenzten Aufenthaltsgenehmigung erkundigen. Alle Informationen zu diesen Themen gibt es beim deutschen Konsulat am Reiseziel, den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes und beim Auswärtigen Amt.

Auch nach vollzogener Hochzeit sind noch einige Formalien zu beachten: So müssen Beglaubigungen von Heiratsurkunden noch vor Ort ausgestellt bzw. von den einheimischen Behörden und/oder von der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat vorgenommen werden.

Bereits vor Abreise sollten sich die Heiratswilligen beim Standesamt am eigenen Wohnort danach erkundigen, ob die Dokumente der Hochzeit ins Deutsche übersetzt werden müssen oder ob beispielsweise Dokumente in englischer Sprache akzeptiert werden.

Trauung in Anwesenheit eines Übersetzers

Ein weiterer Punkt, der bereits vorab geklärt werden sollte, ist, ob ein Übersetzer bei der Zeremonie anwesend sein muss. Dies ist in fast allen Landesgesetzen zwingend vorgeschrieben, wenn das künftige Ehepaar die Landes- bzw. Amtssprache am Hochzeitsziel nicht wenigstens in Grundzügen beherrscht. Meist reicht ein einfacher Dolmetscher aus, in manchen Ländern ist aber ein offiziell anerkannter Dolmetscher zwingend notwendig.

Gültigkeit und Anerkennung der Ehe in Deutschland

Hat die Traumhochzeit im Ausland stattgefunden und wurde damit die Ehe geschlossen, muss das frischgebackene Ehepaar nach seiner Rückkehr nach Deutschland eigentlich nichts tun, denn eine im Ausland – unter Beachtung aller dort notwendigen Formerfordernisse – geschlossene Ehe ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, dem Hochzeitstag, rechtsgültig. Die Ehepartner dürfen sich zwar als verheiratet bezeichnen und den eventuell geänderten Familiennamen tragen, den Familienstand verheiratet nach außen hin beweisen können sie aber erst durch die Nachbeurkundung der Eheschließung.

Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen, gibt es nicht, aber oftmals wollen die Frischvermählten ihre Eheschließung in Deutschland doch aktenkundig machen, um beispielsweise eine noch nicht erfolgte Namensänderung oder einen Wechsel der Steuerklasse vornehmen zu lassen. Hierfür muss sich das frischgebackene Ehepaar an das zuständige Standesamt bzw. das Finanzamt wenden.

Eintragung ins Eheregister

Da es für eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren oder eine speziell dafür zuständige Behörde gibt, entscheidet immer das örtlich zuständige Standesamt in eigener Verantwortung. Eine Anerkennung der Ehe erfolgt meist unproblematisch, wenn die geltenden Formvorschriften am Ort der Eheschließung eingehalten wurden und nach deutschem Recht weder ein Eheverbot (z. B. bei einer Verwandtschaftsehe) noch ein Ehehindernis (z. B. bei Minderjährigen) besteht.

Um beispielsweise eine Namensänderung in einen gemeinsamen Familiennamen durchführen zu lassen, sollte sich das junge Ehepaar an das für sie zuständige Standesamt wenden und einen Antrag auf Nachbeurkundung ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können beim jeweils zuständigen Standesamt erfragt werden.

Grundsätzlich gilt die im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehe ab dem Zeitpunkt der Eheschließung.
Möchte ein Ehepaar, das im Ausland geheiratet hat, die Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Eheschließung im Rechtsverkehr nach außen nicht, so darf die im Ausland geschlossene Ehe nicht beurkundet werden. Stattdessen darf das Paar mit eigenem Aufgebot nach den Vorschriften der §§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Deutschland neu heiraten, denn eine Zweitheirat mit demselben Partner ist rechtlich zulässig – erst ab diesem Zeitpunkt gilt das Paar dann als verheiratet.

Achtung: Wird die im Ausland geschlossene Ehe nicht eingetragen und wird ein anderer Partner erneut geheiratet, so liegt trotzdem Bigamie vor, die nach § 1306 BGB in Deutschland verboten ist.

Änderung der Steuerklassen

Eine Heirat hat auch zur Folge, dass die beiden Ehepartner steuerlich als Ehepaar behandelt werden und beispielsweise bei der Einkommensteuererklärung in den Genuss des Splittingtarifs für Verheiratete kommen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Es muss beim zuständigen Finanzamt das Formular zum Wechsel der Steuerklasse ausgefüllt und dem Finanzbeamten zusammen mit den Nachweisen über die Eheschließung vorgelegt werden.
  • Sind beide Partner berufstätig, erhalten beide nach einer Heirat automatisch die Steuerklasse IV.
  • Ein Wechsel in andere Steuerklassenkombinationen ist auf Antrag möglich.

Die Änderung der Steuerklassen greift regelmäßig erst zum nächsten Monat nach Antragstellung, bei der Einkommensteuererklärung werden jedoch für das gesamte Jahr der Eheschließung rückwirkend die geänderten und zuletzt gültigen Steuerklassen berücksichtigt und es kommt das Ehegattensplitting zur Anwendung.

Der Klassiker – Hochzeit in Las Vegas

Völlig im Gegensatz zu den oben genannten Ausführungen steht eine Hochzeit in Las Vegas, die zu Recht als Blitzhochzeit bezeichnet werden darf und ebenfalls in Deutschland gültig ist – auch wenn sie noch nicht ins Eheregister eingetragen ist.

Ausstellung der Heiratslizenz

Die sogenannte marriage license – die Heiratslizenz bzw. Heiratserlaubnis – kann beim Marriage License Bureau täglich zwischen 8 und 24 Uhr für 77 Dollar ohne Voranmeldung erworben werden und ist ab Ausstellung ein Jahr gültig.
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung in Las Vegas beträgt 18 Jahre, Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes.
Als einzige Dokumente müssen gültige Reisepässe vorgelegt werden. Ist einer der Partner bereits geschieden, reicht die Angabe des Scheidungsdatums und des Scheidungsortes, für den Fall, dass einer der Partner Witwe oder Witwer ist, reicht die Angabe des Sterbedatums und des Sterbeortes aus.

Die Hochzeitszeremonie

Die Hochzeit selbst kann im Standesamt von Las Vegas, beim Commissioner of Civil Marriages, für 50 Dollar vollzogen werden.
Ganz Las-Vegas-like wird die Hochzeit aber erst, wenn diese in einer der typischen Hochzeitskapellen, den sog. Wedding Chapels, stattfindet. Eine Hochzeit dort kostet mindestens 95 Dollar, allerdings gibt es kaum etwas, was es gegen Geld nicht gibt, und so kann sich das Brautpaar seine ganz individuelle Traumhochzeit aussuchen.

Zwingend benötigt wird für die Hochzeitszeremonie lediglich die Hochzeitslizenz, ein gültiger Reisepass und ein Trauzeuge, der aber in jeder Kapelle einfach hinzugebucht werden kann.

Möchte die Braut und der Bräutigam Fotos oder sogar ein Video vom schönsten Tag ihres Lebens, so müssen sie dafür zwingend einen Fotografen der jeweiligen Kapelle engagieren, denn es ist verboten, in den Wedding Chapels selbst Fotos zu machen oder Videos zu drehen.

Dokumente zur Anerkennung in Deutschland

Im Anschluss an die Hochzeit erhält das Brautpaar aber noch keine registrierte Heiratsurkunde, sondern lediglich eine Heiratsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann das junge Ehepaar die „certified copy of the marriage certificate" – die beglaubigte Hochzeitsurkunde – für momentan 15 Dollar beim Clark County Recorder beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt allerdings 10 Tage.

Diese beglaubigte Heiratsurkunde reicht aber zur Anerkennung der Ehe in Deutschland allein noch nicht aus. Aufgrund des international gültigen Haager Abkommens, dem sowohl Deutschland als auch die USA beigetreten sind, muss auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte Apostille, ein Beglaubigungsvermerk des Nevada Secretary of State, angebracht sein, durch die die Echtheit der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Trauscheins nachgewiesen werden kann. Diese Apostille kann man gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Trauscheins beim County Recorder oder separat beim Staatssekretär – dem Nevada Secretary of State – beantragen. Hierfür muss eine „money order“ in Höhe von 20 Dollar beigefügt werden, die Bearbeitungsdauer liegt momentan bei 8 Wochen – eine schnellere Bearbeitung ist gegen höhere Gebühren möglich.

Damit die Eintragung ins Eheregister in Deutschland möglichst reibungslos erfolgt, muss das Neu-Ehepaar folgende Dokumente, die am einfachsten noch vor Ort beantragt werden sollten, vorlegen können:

  • Beglaubigte Kopie der Heiratslizenz (certified copy of the marriage license)
  • Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (certified copy of the marriage certificate)
  • Apostille vom Nevada Secretary of State (Bestätigung der Echtheit der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde)

Weil viele Frischvermählte oftmals gar nicht so lange in Las Vegas bleiben, bis die benötigten Dokumente ausgestellt sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die benötigten Urkunden auch später noch per Post nach Deutschland gesendet zu bekommen – man kann diesen Service entweder direkt in der Wedding Chapel mitbuchen oder man kümmert sich selbst von Deutschland aus darum bzw. beauftragt den deutschen Honorarkonsul in Las Vegas gegen eine Gebühr von 51 Dollar (inkl. Porto), die benötigten beglaubigten Kopien und die Apostille zu besorgen.

Anerkennung der Heirat

Liegen endlich alle amerikanischen Dokumente vor, so können die Eheleute bei ihrem zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen. Durch die Eintragung ins dortige Eheregister wird die Heirat aktenkundig. Erst dann können die Frischvermählten ihre Ehe gegenüber den deutschen Behörden nachweisen, um beispielsweise eine Änderung des Familiennamens durchführen oder die Steuerklassen beim zuständigen Finanzamt ändern zu können.

(WEI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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