Heizungsreparatur im Home-Office als Arbeitsunfall anerkannt
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Da immer mehr Menschen im Home-Office arbeiten, stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage nach Arbeitsunfällen, die während der Tätigkeit im Home-Office passieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Home-Office auch Unfälle passieren können, die keine typischen Arbeitsunfälle sind.
Das BSG entschied, dass Verletzungen durch Arbeiten an der Heizung im Home-Office als Arbeitsunfall gelten (BSG, Urt. v. 21.03.2024, Az. B 2 U 14/21 R).
Ein selbstständiger Busunternehmer arbeitete im Wohnzimmer seines Hauses, nachdem er seine Kinder von der Schule abgeholt hatte. Da die Heizkörper im Haus kalt waren, überprüfte er die Kesselanlage im Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters ereignete sich eine Verpuffung aufgrund eines Defekts, was zu einer schweren Augenverletzung führte.
Im Gegensatz zu den Vorinstanzen erkannte das BSG den Vorfall als Arbeitsunfall an. Der Unternehmer wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen Arbeitsplatz beheizen. Die Verwendung des Temperaturreglers war daher unternehmensdienlich, und der Heizungsdefekt wurde nicht als privates Risiko betrachtet.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Tätigkeiten im Home-Office, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbedingungen beitragen, als arbeitsbezogen gelten können und somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
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