Hinweisgeberschutzgesetz: Ihr Schutz als Whistleblower

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VON RUEDEN Rechtsanwälte - Ihre vertrauenswürdige Kanzlei für Hinweisgeberschutz 

Berlin, 2. Juni 2023 - Das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Schutz für Whistleblower in Deutschland auf eine neue Stufe gehoben. Als renommierte Kanzlei für Rechtswissenschaften und langjähriger Experte im Bereich des Hinweisgeberschutzes informieren wir Sie über die entscheidenden Aspekte dieses wegweisenden Gesetzes. Erfahren Sie, wie das Hinweisgeberschutzgesetz Ihre Rechte stärkt und wie VON RUEDEN Rechtsanwälte Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen zur Seite steht. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz - Ihr Schlüssel zum Schutz 

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, Whistleblowern einen umfassenden Schutz zu bieten und ihnen ein sicheres Umfeld für die Meldung von Missständen zu gewährleisten. Es betrifft Unternehmen unterschiedlicher Größen und etabliert klare Verpflichtungen und Schutzmechanismen, um unzulässige Handlungen wie Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung oder Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards aufzudecken. 

Die entscheidenden Neuerungen im Hinweisgeberschutzgesetz 

Das Hinweisgeberschutzgesetz bringt bedeutende Verbesserungen für Whistleblower mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 

  1. Anonyme Meldungen: Das Gesetz gewährleistet Whistleblowern das Recht, ihre Identität zu schützen und anonyme Hinweise abzugeben. Dadurch wird das Risiko von Repressalien minimiert und die Sicherheit der Hinweisgeber gewährleistet. 
  2. Umfassender Schutz vor Benachteiligung: Arbeitnehmer, die Missstände melden, sind nun in hohem Maße vor Diskriminierung und Kündigung geschützt. Unternehmen dürfen keine nachteiligen Maßnahmen wie Versetzungen oder Gehaltskürzungen gegenüber Whistleblowern ergreifen. 
  3. Einrichtung interner Meldekanäle: Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind nun verpflichtet, effektive interne Meldekanäle einzurichten. Diese ermöglichen den Mitarbeitern, Missstände vertraulich zu melden und Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. 
  4. Verbindliche Reaktion der Unternehmen: Unternehmen sind dazu verpflichtet, eingehende Hinweise sorgfältig zu prüfen und angemessene Maßnahmen zur Behebung von Missständen zu ergreifen. Zudem müssen sie den Whistleblowern innerhalb einer bestimmten Frist eine Rückmeldung geben.

Mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter www.rueden.de/hinweisgeberschutzgesetz/. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte als Whistleblower effektiv schützen 

Mit dem Hinweisgebersystem WhistlePort, welches ab 69 EUR zzgl. MwSt. erhältlich ist, sind Sie in der Lage, als kleines und mittelständisches Unternehmen oder öffentliche Organisation, die regulatorischen Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des zukünftigen Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen. WhistlePort, entwickelt von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, entspricht den strengen datenschutzrechtlichen Auflagen. Die Wahl einer Rechtsanwaltskanzlei für die Entwicklung von WhistlePort basiert auf dem Bedürfnis nach Vertrauen und zuverlässigem Schutz sowohl für Unternehmen als auch für Hinweisgeber. WhistlePort stellt auf Wunsch ein besonders sicheres elektronisches Meldesystem bereit, das mit einem Rechtsanwalt als externem Compliance-Beauftragten verbunden ist. 



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