Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft!

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Am 02.07.2023 wird das Bundes-Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft treten. Das Gesetz schützt – in Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) – Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden. Insgesamt soll das HinSchG die Meldung von Verstößen und deren Untersuchung durch die Empfänger transparenter regeln. Umfasst sind u.a. Verstöße gegen das Vergabe-, Steuer-, Dienst- und Arbeitsrecht sowie den Umwelt- und Datenschutz.


Juristische Personen des öffentlichen Rechts und private Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen ab dem 02.07.2023 eine sogenannte „interne Meldestelle“ einrichten, an die Verstöße gemeldet werden können. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Derzeit sind sächsische Gemeinden und Gemeindeverbände von der Verpflichtung ausgenommen, weil der Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Regelung erst noch erlassen muss. Wir gehen davon aus, dass dies zeitnah erfolgen wird. Die EU-Richtlinie war eigentlich bereits bis Mai 2021 umzusetzen.


Die bei der internen Meldestelle eingehenden Meldungen müssen unabhängig, vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Verfahrensregelungen bearbeitet und dokumentieret werden. Andernfalls droht ein Bußgeld. Wir raten daher allen betroffenen öffentlichen Aufgabenträgern und Unternehmen dazu, so früh wie möglich mit der Implementierung des Hinweisgebersystems zu beginnen. Schließlich hat ein funktionierendes internes Hinweisgebersystem auch Vorteile für die Behörde/das Unternehmen. Als Meldestelle kann ein Beschäftigter, eine Arbeitseinheit aus Beschäftigten oder ein externer Dritter mit der Funktion der „internen Meldestelle“ betraut werden. Um das Vertrauen in Verschwiegenheit und Sicherheit des Systems zu erhöhen und auch interne personelle Ressourcen zu schonen, empfehlen wir - wie auch der Wasserverbandstag e.V. - die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen durch Externe.


Damit Sie die neuen Anforderungen günstig und mit möglichst wenig Aufwand umsetzen können, bieten wir Ihnen an, die Aufgaben einer solchen internen Meldestelle für Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen zu übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an.




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