Höhe Schadenersatz bei Bauverzögerungen im Bauablaufplan | Was ist zu beachten?

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Risiken bei Bauvorhaben: Zahlungspläne, Abschläge, Bauberatung

Zur Erstellung von Zahlungsplänen und welche Besonderheiten zu beachten sind

Der Zahlungsplan ist für Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen von Relevanz. Nicht selten treten hier Konflikte auf, weshalb im Folgenden das Thema Zahlungspläne näher beleuchtet wird. 


Zahlungsplan, Bauablaufplan, Bauberatung - Worauf Bauherren achten sollten

Ein Zahlungsplan bestimmt die Höhe und Anzahl der Abschlagszahlungen. Häufig wird der Zahlungsplan fertig vom Bauunternehmer gestellt. Der Zahlungsplan und Bauablaufplan ist zum einen für den Bauherren wichtig, damit dieser nicht verfrüht zu viel zahlt. Bei einer Insolvenz des Bauunternehmens, besteht ansonsten die Gefahr, dass der Bauherr auf den Kosten sitzen bleibt. Andererseits ist auch für den Bauunternehmer die Wirksamkeit des Zahlungsplanes essenziell, da dieser sich im Falle der Unwirksamkeit schadensersatzpflichtig machen kann. 

Einfacher sind die Fälle, in denen ein Bauträger Vertragspartner ist. Bauträger müssen sich an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) halten, indem bereits ein fertiger Zahlungsplan enthalten ist.


Zahlungsplan Hausbau mit Bauträgern

Bauträger und Bauherren

Aufgrund der Tatsache, dass sich Bauträger an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und an den darin vorgegebenen Zahlungsplan halten müssen, sind die Abschlagszahlungshöhen unproblematisch. Viele Bauträger verlangen allerdings Abschlagszahlungen, bevor der Bau überhaupt dem Stand des Zahlungsplanes entspricht. 

Damit der verfrühte Abschlag vermieden werden kann, ist es als Bauherr wichtig, vor der Abschlagszahlung zu prüfen, ob der Bau auch wirklich dem Zahlungsplan entspricht. Zur Beurteilung kann hier das Hinzuziehen eines Bausachverständigen von Vorteil sein.

Bauträger geben in der Regel das Haus „schlüsselfertig“ ab. Bis zur Vollendung des Baus bleibt somit der Bauträger Eigentümer des Grundstücks. Das Hausrecht gilt dem Bauträger. Ein Rechtsanwalt kann bei der Vertragsgestaltung helfen und ein Kontrollrecht für den Bauherren aufnehmen, das auch einen unabhängigen Bausachverständigen umfasst. 


Zahlungsbau Hausbau mit Bauunternehmer

Bauunternehmer und Bauherren

Auch wird vom Bauunternehmer regelmäßig der Zahlungsplan selbst gestellt. Hier kann - ähnlich wie mit Bauträgern - durch regelmäßige Kontrolle die frühe Abschlagszahlung verhindert werden. 

Da der Zahlungsplan bei Verträgen mit Bauunternehmern individuell gestaltet werden können, besteht die Gefahr, dass Abschlagszahlungen im Zahlungsplan zu hoch angesetzt sind. Bauherren zahlen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht worden sind. Meldet in solchen Situationen das Bauunternehmen die Insolvenz an, kann das bereits bezahlte Geld im schlimmsten Fall nicht mehr zurückzuholen sein. Um dem entgegenzuwirken, kann auch hier eine sorgfältige Vertrags- und Bauberatung viele Probleme vorbeugen. Verhandeln wird sich an dieser Stelle für den Bauherren besonders lohnen.

Ferner besteht im Rahmen von Verbraucherbauverträgen einen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % des vereinbarten Lohnes. Sieht der vereinbarte Zahlungsplan eine solche Sicherheit nicht vor, ist der Zahlungsplan unwirksam gemäß §307 I BGB. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied für einen solchen Fall, dass eine Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht besteht und dadurch ein Schadensersatzanspruch für den Bauherren (OLG Schleswig, Urteil vom 07. April 2021 - 12U147/20). 


Fachliche Bauberatung

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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Quellen

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE217612021%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

https://www.vpb.de/presse336_240713.html

https://www.vpb.de/presse-service-zahlungsplan.html

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/bauablaufplan-schadensersatz-bauverzoegerung


Foto von Andrea Piacquadio gefunden auf Pexels

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