IK Investment Group: Abwicklung angeordnet! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen IK Investment Group GmbH mit Sitz in Düsseldorf hatte inzwischen die BaFin mit Mitteilung vom 15.12.2023 bekannt gegeben, dass sie mit Bescheid vom 30.11.2023 angeordnet hatte, dass die IK Investment Group GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Das Unternehmen bot dabei sogenannte "IK-Festzinskonten" an, wobei Anlegerinnen und Anlegern die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen worden sein soll.

Mehrere Millionen an Anlegergeldern sollen so entgegen genommen worden sein.

Dabei betrieb die IK Investment Group GmbH offensichtlich das Einlagengeschäft, ohne über die erforderliche BaFin-Erlaubnis zu verfügen.

Es wurde inzwischen von der BaFin auch ein Abwickler bestellt, ein Rechtsanwalt aus Nürnberg.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin weisen darauf hin, dass Anleger unbedingt ihre Rechte prüfen sollten und auch anwaltliche Hilfe zu Rate ziehen sollten, um die Rückzahlung der Anlegergelder sicher zu stellen.

In Fällen, in denen die Rückzahlung nicht ordnungsgemäß erfolgt, könnten außerdem Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, weil bei ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Geschäft sogar eine persönliche Haftung der verantwortlichen Personen gegeben sein könnte.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei der IK Investment Group GmbH ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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