Illegales Online-Glücksspiel: 15.000 Euro zurück von Online-Casino wegen fehlender deutscher Lizenz!

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Ein geschädigter Verbraucher erhält nach einem Urteil des Landgerichts Bremen viel Geld von einer Online-Glücksspiel-Anbieterin zurück.

Ein Online-Casino-Spieler, der mehr als 15.000 Euro verloren hatte, hat vor dem Landgericht Bremen mit Urteil vom 3. November 2023 seine erlittenen Verluste zurückerhalten. Das Landgericht hat sich der verbraucherfreundlichen Tendenz in der Rechtsprechung angeschlossen, dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele schadenersatzpflichtig ist, weil sie nicht über die notwendige Lizenz für das Anbieten von Glücksspielen in Deutschland verfügte. Damit sind die abgeschlossenen Spielverträge ungültig.

„Der geschädigte Verbraucher hatte zwischen Januar und Juni 2018 auf einer deutschsprachigen Website der Anbieterin rund 15.000 Euro verloren. Zu diesem Zeitpunkt waren Online-Glücksspiele in Deutschland laut dem damals gültigen Glücksspielstaatsvertrag generell untersagt. Der Kläger war sich des Verbots nicht bewusst, während die Betreiberin des Online-Casinos hätte wissen müssen, dass ihr Angebot in Deutschland illegal war. Deshalb ist die vollständige Erstattung des Verlustes für den Kläger folgerichtig“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das Landgericht Bremen hat somit festgestellt, dass die geschlossenen Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot nichtig sind und die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld hat. Somit sei der Kläger berechtigt, seinen gesamten Verlust zurückzufordern. Obwohl der Kläger möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen hatte, stand dies seinem Rückforderungsanspruch nicht entgegen, da nicht ersichtlich war, dass er von dem Verbot wusste oder sich fahrlässig unwissend hielt. Die Beklagte konnte das Gegenteil nicht beweisen, so das Landgericht Bremen.

Ebenso verweist Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung auf die Aussage des Landgerichts, dass der Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, Spielsucht zu bekämpfen und den Jugendschutz zu gewährleisten. Das Gericht betonte, dass diese Ziele untergraben würden, wenn die illegalen Verträge als gültig anerkannt und die Anbieter das Geld behalten dürften. Das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag wurde erst zum 1. Juli 2021 gelockert, aber dies gilt nicht rückwirkend. Anbieter benötigen weiterhin eine gültige Lizenz in Deutschland, die viele nicht besitzen. Spieler haben demnach hervorragende Chancen, ihre Verluste zurückzuerhalten.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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