Immobilienkauf in Spanien Neubauerklaerung

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Immobilienkauf in Spanien und Neubauerklaerung nach spanischem Immobilienrecht

Die folgenden Ausfuehrungen richten sich nach dem spanischen Recht und gelten in ganz Spanien, insbesondere Mallorca und den Balearen, als auch Festland Spanien, Katalonien, Valencia, Andalusien, Extremadura und den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc)

Es gibt 3 Arten von Neubauerklaerungen, die auch als declaraciones de obra nueva bezeichnet werden.

  1. Neubauerklaerung bei Beginn eines Neubauprojekts (obra nueva en construccion)
  2. Neubauerklaerung nach Abschluss und Fertigstellung der Immobilie (obra nueva de terminacion)
  3. Neubauerklaerung von Altbauten zur Grundbucheintragung (obra nueva antigua)

     Die in der Praxis haeufigsten Neubauerklaerungen sind Ziffer 2 und 3.
     
     Wenn Sie als Immobilienkaeufer in Spanien, eine Immobilie auf Plan auf Mallorca oder Fuerteventura kaufen, dann kann diese erst käuflich erworben werden, wenn im Grundbuch nicht nur das Grundstueck eingetragen ist,  sondern auch die fertiggestellte Immobilie.

Diese Fertigstellungserklaerung ist die Neubauerklaerung und findet in notarieller Urkunde nach Begleichung der Dokumentensteuer  Zugang zum Grundbuchamt.
 
 Die Ziffer 3 ist der klassische Fall, dass eine gebrauchte Immobilie aus einer Erbschaft gekauft werden soll und im Grundbuch ist nur das Grundstueck eingetragen, aber nicht die Immobilie, da moeglicherweise die Immobilie vor Jahren auf laendlichem Gebiet (rustico) ohne Baugenehmigung erbaut wurde und damit niemals die Neubauerklaerung erstellt und in das Grundbuch eingetragen wurden konnte. Wenn die Baurechtsverletzung rechtlich verjaehrt ist, was im Einzelfall geprueft werden muss, fruehstens 5 Jahre nach Fertigstellung, kann die Neubauerklaerung nachgeholt werden und damit die Grundbucheintragung vor dem Immobilienkauf erfolgen.

Dies dient dem Schutz des Immobilienkäufers.

WICHTIG. Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket und im Rahmen der juristischen Vorkontrolle pruefen wir die ordentlichen rechtlichen Voraussetzungen, die heutzutage eine Immobilie haben muss, um verkauft werden zu koennen.



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