Immobilienkauf Mallorca 2023 Vollabwicklung Steuer Tipps
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Immobilienkauf Mallorca 2023 Steuerliche Begleitung beim Kauf einer gebrauchten Immobilie oder Neubauimmobilie
Wir bieten Ihnen 25 Jahre Rechtsanwalts und Steuerberatererfahrung in Spanien, Mallorca, Ibiza, und den Kanarischen Inseln an, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie auf Mallorca erwerben koennen.
Der Kauf einer Neubauimmobilie hat eine besondere Besteuerung, ohne Grunderwerbssteuer, aber mit 10% Umsatzsteuer und 1.5% Dokumentensteuer (TIPP Reduzierung auf 1.2% bei Immobilienkaufpreisen bis 270151.20 Euro). Die Grunderwerbssteuer faellt im uebrigen bei jedem Immobilienkauf auf Mallorca an,( Ausnahme SL = GmbH Anteilskäufe) und mit den neuen Steuersaetzen ab dem 1.1.2023, mit einem Mindeststeuersatz von
Bis zu 400.000 Euro von 8% und dann aufsteigend:
Valor total inmueble desde (euros) | Cuota íntegra (euros) | Resto valor hasta (euros) | Tipo aplicable (%) |
0 | 0 | 400.000 | 8 |
400.000,01 | 32.000 | 200.000 | 9 |
600.000,01 | 50.000 | 400.000 | 10 |
1.000.000,01 | 90.000 | 2.000.000 | 12 |
2.000.000,01 | 210.000 | En adelante | 13 |
Steuer TIPP fuer hochwertige Immobilien: Es gibt Steuersparmoeglichkeiten, wie zum Beispiel, wenn mehrere Personen anteilig eine Immobilie erwerben, kann die Steuerprogression herabgesetzt werden. Entsprechende Rechtsprechung gibt es seit dem Jahre 2016.
Steuer TIPP bei Immobilienkäufen bis 270151.20 Euro: Es sind nur 5% Grunderwerbssteuer zu zahlen, wenn die Erstwohnsitzimmobilie erworben wird.
Die Grunderwerbssteuer ist beim Garagenerwerb verguenstigt, bis maximal 9%.
HINWEIS Moebel sind beim Immobilienkauf nur mit 4% zu besteuern. Aber hierzu empfehlen wir eine gesonderte steuerliche Beratung im Rahmen der Immobilienkaufabwicklung inkludiert in unserem Servicepaket „sorgloser Immobilienkauf auf Mallorca mit Rechtssicherheit“
TIPP: Ratenkauf: Grunderwerbssteuer Zahlungsaufschub: Letztlich gibt es auch komplizierte Immobilienkäufe, wie zum Beispiel beim Ratenkauf, oder Kauf mit verzoegerter Zahlung und sogenanntem Eigentumsvorbehalt (reserva de dominio). Hier ist in jedem Falle der Einzelfall zu pruefen und das Urteil vom Finanzgericht der Balearen, Mallorca, vom 24.2.22, stellt klar, dass die Dokumentensteuer auch zu zahlen ist, obgleich der Eigentumsuebergang bis zur Schlusszahlung der Rate verzoegert ist.
Wenn es sich um eine Neubauimmobilie handelt, die beispielsweise auf Plan erworben wird und die Schlusszahlung erst erfolgt, wenn der Bauabschluss erfolgt und die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt, dann handelt es sich um eine sogenannte „doppelte aufschiebende Bedingung“, naemlich Bezugsfertigkeit und Zahlung. Die Dokumentensteuer von 1.5% muesste damit schon innerhalb von 30 Tagen nach der notariellen Kaufvertragsunterschrift erfolgen, waehrend bei einem Kauf einer gebrauchten Immobilie die Grunderwerbssteuer erst zur Zahlung faellig wird, wenn das Eigentum uebergeht.
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