Immobilienkauf Neubauimmobilie Mallorca 2022

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Immobilienkauf Mallorca Neubau zur Beachtung der Vertragsbesonderheiten

Der Kauf einer Neubauimmobilie boomt auf Mallorca in Gegenden wie Calvia oder Llucmayor, obgleich zu beachten ist, dass hochpreisig verkauft wird und damit die Gewinnmargen in Zukunft geringer ausfallen werden.

Steuertipp: Bedauerlicherweise wurde zum 1.1.2022 die steuerliche Verguenstigung von 85% auf 40% reduziert, so dass in der Koerperschaftssteuer die Verguenstigung fuer spanische GmbHs (SL) niedriger ausfaellt, wenn 8 Immobilien gehalten und dauerhaft vermietet werden.

Rechtliche Tipps.

Zu beachten bei einer Neubauimmobilie auf Mallorca ist die Bauversicherung und die Anzahlungsversicherung, die in der Praxis verschiedene Ausgestaltungen haben kann und von den Bautraegern meist versucht wird, zu vermeiden.

Der typische Vertragsaufbau eines Neubau Immobilienkaufvertrages ist.
 1. Partes: Parteibezeichnung mit Gueterstand: Erbrechtliche Fragen und Erbschaftssteuer sind zu beachten;

2. Descripcion inmueble: Beschreibung der Immobilie mit genauer Aufteilung: Abweichungen sind nicht zulaessig

3. Libre de cargas: Beschreibung der aktuellen Lastensituation und bei der Eigentumsuebertragung muss Lastenfreiheit vorliegen

4. RP: Grundbuchdaten des Grundstuecks und nach Durchfuehrung der Horizontalteilung, Finca Nummer der Wohnimmobilie

5. licencia de obra: Bezeichnung der Baugenehmigung

6. TIPP: Es muss die schluesselfertige Uebergabe im Kaufvertrag vereinbart werden (Llave en mano), da Sie eine fertige Immobilie kaufen und keinen Bauvertrag eingehen.

7. Vertragsstruktur
 a. Vertragsgegensstand und Verkaufsklausel

b. Gesamtkaufpreis: + 10% IVA + 1.5% AJD

c. Bezeichnung, ob Moebel im Kaufpreis inbegriffen sind

d. Zahlungsfristen und Zahlungsmodus: Mehr als 40% sollte vor Eigentumsuebertragung nicht bezahlt werden und nur gegen Aushaendigung der Anzahlungsversicherungspolice. Die Zahlungen sollen an den Baufortschritt gebunden sein.

e. Vertragsnichterfuellung ist nicht nur bei Nichterfuellung des Käufers zu bestimmen, sondern auch bei Nichterfuellung des Vertrages durch den Verkäufer, was oftmals vergessen wird.

f. Feste Fristbestimmung der Bezugsfertigkeit mit allen Unteralgen und Vertragsstrafen bei Nichterfuellung mit einem Tagessatz

g. Endabnahme mit Mangelruegefrist von in der Regel 15 Tagen

h. Kostenregelung: Alle Kosten bis zum Bauabschluss gebuehren dem Verkäufer, auch die sogenannte gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal)

 Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass spanische Immobilienkaufvertraege stets vorsehen, dass das spanische Recht, Immobilienrecht und Kaufrecht gilt und die vorrangige Vertragssprache die spanische ist, selbst wenn der Kaufvertrag uebersetzt wurde, deshalb empfehlen wir unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit erwerben, begleitet von RA D.Luickhardt, mit Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Spanien und Deutschland, mit Kanzleisitz auf Mallorca.




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