Immobilienkauf Spanien 2023 Angebotsabgabe mit Vorsicht

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Immobilienkauf Spanien 2023 Vorsicht vor Makler Angebot (propuesta de compra)


In Spanien versuchen Makler fruehzeitig den Kaufinteressenten an einer spanischen Immobilie zu binden und legen ein Angebot (propuesta de compra) vor, dass unterschrieben werden soll und in der Regel eine Anzahlung von 500 Euro verlangt  wird, die verloren gehen, wenn der Käufer nicht kauft, obgleich der Verkäufer das Angebot angenommen hat.
 
 TIPP: Nach der aktuellen Gesetzeslage sind diese Angebote rechtswidrig, da sie nicht dem Immobilienkäufer die Rechte nach Art.31 Wohnungsgesetz gewaehren, naemlich vor jeder Anzahlung oder Vertragsunterschrift alle rechtlichen relevanten Unterlagen der Immobilie zu erhalten.
 
 Empfehlung: Sie sollten in keinem Falle etwas bei einem Makler unterschreiben, was nicht zuvor durch einen Rechtsanwalt geprueft wurde. RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt zugelassen in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team begleitet Sie vollstaendig von der juristischen Vorkontrolle, Vertragsanpassung, Grundbucheintragung, Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, steuerliche Abwicklung, NIE und dauerhafte steuerliche Betreuung.

Warum sind Angebote an Makler so gefaehrlich ?

In den Angeboten ist  meist vorgesehen
 - Verlust der Anzahlung von 500 Euro, wenn der Käufer die Immobilie nicht kauft, obgleich der Verkaeufer das Angebot angenommen hat.

  • Keine Herausgabe der Unterlagen der Immobilie zur rechtlichen Vorkontrolle vor dem Notartermin, was offensichtlich zu spaet ist   und meist die 10% Anzahlung verloren gehen, wenn spaeter rechtliche oder technische Baumaengel gefunden werden.
     
     PRAXIS TIPP Der Immobilienkauf ist eine erhebliche Investition und sollte nach dem folgenden Schema abgewickelt werden, um die rechtlichen Risiken zu minimieren:
  • Nach erfolgter Immobiliensuche – Beauftragung von RA D.Luickhardt zur rechtlichen Vorkontrolle, Anforderung der Unterlagen vom Makler
  • Nach positiver Vorkontrolle – Anpassung des Angebots mit Schutzklauseln und Ruecktrittsrechte fuer den Käufer.
  • Vorbereitung des privaten Kaufvertrages mit Anzahlung von 10%. Keinesfalls sollen Kaufversprechen oder Optionsvertraege abgeschlossen werden.
  • Hinterlegung der Anzahlung auf dem Treuhandkonto von Legalium und RA D.Luickhardt, oder beim Notar.
  • Vorbereitung des notariellen Kaufvertragstermins und Kaufpreiszahlung ueber das Treuhandkonto oder Anderkonto des Notars.
  • Eigentumserwerb
  • Grunderwerbssteuerzahlung
  • Grundbucheintragung
  • Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer und Einrichtung eines Lastschriftverfahrens auch auf einem deutschen Bankkonto moeglich.

    Wir stehen Ihnen fuer Ihren Immobilienkauf, oder auch Grundstueckskauf mit Bauprojekt in ganz Spanien zur Verfuegung.


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