Immobilienkauf Spanien, Grunderwerbssteuer 2023 mit Ermaessigung

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Immobilienkauf Spanien Grunderwerbssteuer 2023 Ermaessigungen und Beweiserleichterung von Schwerbehindertenstatus und Lebenspartnerschaft
 
 Bei jedem Immobilienkauf einer gebrauchten Immobilie zwischen Privatpersonen in Spanien, muss der Immobilienkäufer die Grunderwerbssteuer innerhalb von 30 Tagen nach dem Notartermin und damit in der Regel verbundenen Eigentumserwerb bezahlen und die Grunderwerbssteuererklaerung im Modell 600 einreichen, um dann Zugang zur Grundbucheintragung zu erlangen.

WICHTIG: steuerlich Nicht Ansaessige in Spanien muessen einen Steuervertreter fuer die Grunderwerbssteuer beim Finanzamt benennen.

 Die Notariate erledigen dies fuer den Immobilienkäufer in Spanien nicht, deshalb stehen wir Ihnen als Rechtsanwaelte und Steuerberater in ganz Spanien fuer die vollstaendige Immobilienkaufabwicklung mit unserem Servicepaket zur Verfuegung, welches von der juristischen Vorkontrolle, dass die Immobilie keine rechtlichen Maengel hat, ueber unseren Architektenservice fuer die technische Baumangelkontrolle bis zur Vertragsgestaltung auf deutsch und spanisch, steuerliche Vertretung und Abwicklung, und Grundbucheintragung zur Verfuegung.

Im Jahre 2023 gelten folgende Steuersaetze, wobei der sogenannte Referenzwert zugrunde gelegt wird, wenn dieser hoeher als der Kaufpreis ist. 
 
 Wenn die einzelne spanische Region nicht den Steuersatz bestimmt hat, dann gilt der staatliche Steuersatz von 6%.

Die meisten Regionen haben eigene Steuersaetze:

           Mallorca, Ibiza, Menorca (Balearische Inseln) haben den Grunderwerbssteuersatz im Jahre      2023 erhoeht.

8%-13% je nach Kaufpreis/Referenzwert 
 
 Es gilt folgende Ermaessigung u.a.
 4% Grunderwerbssteuer – Kauf einer Erstwohnsitzimmobilie auf Mallorca - Balearen bis zum Wert von 270151.20 Euro.

Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura u.a. Kanarische Inseln: 

 6.5% vom Kaufpreis/Referenzwert
 
 Es gilt folgende Ermaessigung u.a.
 5% Grunderwerbssteuer – Kauf einer Erstwohnsitzimmobilie auf Teneriffa, Gran Canaria Kanarische Inseln bis zum Wert von 150.000 Euro.
 
 1% Grunderwerbssteuer: Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 65% - 
 Nachweise: a. Schwerbehindertenausweis; b. Erstwohnsitzimmobilie, Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht mehr als 40.000 Euro betragen, es sei denn, mit Kinder und Ehegatten, dann kann man fuer jede Person noch 6000 Euro addieren.
 Es darf kein anderes Immobilieneigentum bestehen.

TIPP: Mit der aktuellen Rechtsprechung vom 8.3.2023 ist jeder Beweis zum Nachweis der Schwerbehinderung zulaessig, nicht mehr nur die Imserso Bescheinigungen, die Auslaender nicht haben.


          Katalonien: Costa Brava, Figueres, Begur, Barcelona, Sitges, Vendrell, Tarragona
          Grunderwerbssteuer: 10% bis 1 Mio Euro und darueberhinaus 11%
 
 5% : Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 65% - 
 Nachweise: a. Schwerbehindertenausweis; b. Erstwohnsitzimmobilie, Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht mehr als 36.000 Euro betragen
 
oder auch ermaessigt fuer
 
 Junge Immobilienkäufer bis 32 Jahre und einer Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht mehr als 36000 Euro, abgezogen der persoenliche steuerliche Freibetrag und es muss sich um eine Erstwohnsitzimmobilie handeln, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Notartermin bezogen wird.


TIPP: Erbschaftssteuer Ermaessigung 99.9% fuer Lebenspartner auf den Kanarischen Inseln: Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: Das oben genannte Urteil wird die Beweisfuehrung bei allen steuerlichen Tatbestaenden erleichtern, so haben die Kanarischen Inseln jetzt schon reagiert und haben auch den Nachweis der Lebenspartnerschaft, die einer Ehe gleichgestellt wird und zu einer wesentlichen Erbschaftssteuerermaessigung fuehrt, fuer jede Beweisart zugaenglich gemacht, nicht nur die Eintragung der Lebenspartnerschaft, bis bislang fuer Nichtsteuerlich Ansaessige nicht moeglich war.



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