Immobilienkauf Spanische Schenkungssteuer bei Geldueberweisung

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Schenkung in Spanien – Schenkungssteuer bei Bankueberweisung


Im vorliegenden Fall, der am 11.4.23 entschieden wurde, haben Eltern, die steuerlich in Andalusien ansaessig sind, an Ihre Tochter Geld geschenkt. Die Tochter ist steuerlich in Deutschland ansaessig.

Die Tochter muss aufgrund Ihrer Ansaessigkeit in Deutschland dort  die Schenkungssteuer zahlen.

Bemerkenswert ist jedoch, dass die spanischen Finanzbehoerde auf den Lageort des Geldes abstellt. Wenn das Geld damit auf einer Andalusischen Bank liegt, dann unterliegt es auch der spanischen Schenkungssteuer mit den Sondernormen von Andalusien.
 Die Zustaendigkeit hat die Finanzbehoerde in Madrid, da die Tochter in Spanien nicht steuerlich ansaessig ist.
 Um diese spanische Schenkungssteuer zu vermeiden, muessten die Eltern ein Konto  in Deutschland einrichten und von dort aus das Geld an die Tochter schenken.
 
 HINWEIS: Dieses Beispiel zeigt, dass die Schenkungen auch in der Familie der Schenkungssteuer unterliegen und gerade bei Immobilienkäufen in Spanien werden oftmals Gelder auf ein spanisches Bankkonto ueberwiesen und davon erwerben dann die Kinder das wirtschaftliche Eigentum, nuda propiedad, und die Eltern nur den Niessbrauch. Dadurch wurde schon eine Schenkung ausgeloest, steuerpflichtig in Spanien, wenn die Eltern alleine das Geld auf das spanische Bankkonto ueberwiesen haben.
 
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