Impfverweigerung: Bundeswehr kündigt Entlassung an - Analyse eines Spezialisten im Soldatenrecht

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Für die Soldaten der Bundeswehr gilt seit Ende November eine Corona-Impfpflicht. Das Verteidigungsministerium hat die Coroona-Schutzimpfung in die Liste duldungspflichtiger Basisschutzimpfungen aufgenommen.  Einige Soldaten haben sich bis heute nicht impfen lassen. Zum Teil sind sie seit Eintritt der Impfpflicht krankgeschrieben. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte Anfang Januar: „Diesen Menschen, die sich bewusst außerhalb der Kameradschaft stellen, werden wir mit Entschlossenheit entgegentreten.“

Welche Maßnahmen kann die Bundeswehr ergreifen ?

Soldaten sind als Befehlsempfänger dem Vorwurf der Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Sollten die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nicht vorliegen, kann zumindest aber eine nicht unerhebliche Dienstpflichtverletzung vorliegen.

Die möglichen Maßnahmen der Bundeswehr reichen von Belehrungen über Geldbußen und Arrest bis hin zur  Entlassung gemäß § 55 SG innerhalb der ersten vier Dienstjahre.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat in über 20 Jahren viele Entlassungsverfahren erfolgreich gegen die Bundeswehr geführt. 

Seiner Erfahrung nach liegen zumindest die Voraussetzungen einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG häufig nicht vor. Eine Fristgerechte Kündigung wird aber in der Regel nicht zugleich ausgesprochen. Dies bedeutet, dass der Soldat mit Obsiegen im Verwaltungsrechtsstreits automatisch wieder in den Dienst einzusetzen ist und Bezüge nachzuentrichten sind. Dies ist auch der Fall, wenn eine Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG zulässig gewesen wäre.

Oberstleutnant d. R. Christian Steffgen konnte  viele Entlassungsverfahren erfolgreich abwehren. Er war als Reserveoffizier bereits vor 15 Jahren mit der Bestimmung des Impfstatus und der Bestimmung der impfpflichtigen Soldaten einer Kommandobehörde befasst. Aufgrund seiner Spezialierung in diesem Bereich hat er sich mit diversen Abteilungen kritisch über den Umfang notwendiger Impfungen auseinsandergesetzt.Rechtsanwalt und Oberstleutnant d. R. war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände der Bundeswehr.

Foto(s): Fotolia_11717095_XS Soldaten.jpg

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