Kündigung erhalten – was tun? In 7 Schritten von der Kündigung zur Abfindung

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Ihnen wurde gekündigt? Oder Sie befürchten, bald eine Kündigung vom Arbeitgeber zu bekommen? Sie fragen sich: „Was kann ich tun als Arbeitnehmer?“ – Nun, auf jeden Fall sollten Sie nicht kopflos reagieren, sondern einen Plan haben, wie Sie vorgehen. Viele arbeitsrechtliche Details können bei Kündigungen eine Rolle spielen und über Erfolg oder Misserfolg mitentscheiden. Das Allerwichtigste ist aber, in dieser Drucksituation nicht vor lauter Bäumen den Wald aus den Augen zu verlieren. Daher soll Ihnen die nachfolgende 7-Schritte-Anleitung als Leitfaden dienen, an dem Sie sich entlang hangeln können, um von da aus in die näheren Details Ihres persönlichen Falles einzusteigen – ohne sich jedoch in diesen Details zu verlieren.

Schritt 1: Der Auftakt – wenn Sie cool bleiben, stellen Sie gleich am Anfang nach einer Kündigung die Weichen richtig

Cool bleiben – das ist natürlich leichter gesagt als getan. Schließlich ist der Erhalt einer Kündigung für viele ein Schockerlebnis, selbst wenn es vorher vielleicht schon irgendwelche Anzeichen gab, dass etwas „in der Luft“ liegt. Trotzdem sollten Sie unbedingt versuchen, cool und entspannt zu bleiben oder jedenfalls nach außen diesen Eindruck zu erwecken. Denn das ist definitiv der erste und wichtige Schritt auf dem Weg zu einer Abfindung. Auch wenn es vielleicht nicht immer gelingt, völlig cool zu bleiben, sollten Sie sich auf jeden Fall vor großen Gefühlsausbrüchen hüten. 

Das gilt sowohl für etwaige „Wutanfälle“ als auch für „Tränen der Verzweiflung“. Wutanfälle können schlimmstenfalls dazu führen, dass man dem Arbeitgeber durch Beleidigungen „Stoff“ für eine fristlose Kündigung liefert oder gar selbst unbedacht als Trotzreaktion in der Erregung eine eigene Kündigung ausspricht. Tränen oder eine offen kommunizierte nervliche Überlastung können demgegenüber für den Arbeitgeber ein erster Hinweis sein, dass er nicht mit einer starken Gegenwehr zu rechnen braucht. Eine starke Bereitschaft zur Gegenwehr, die auch nach außen demonstriert wird, ist aber sehr wichtig im „Abfindungspoker“.

Schritt 2: Die Weichenstellung – warum Passivität nach einer Kündigung zum richtigen Zeitpunkt besser sein kann als jede Aktivität

Auch wenn der erste Schock verdaut ist, ist keineswegs der Moment gekommen, nun aktiv eine Abfindung einzufordern. Vielmehr heißt die Devise zunächst auch weiterhin, sich zu beherrschen und die wahren Gefühle und/oder Absichten erst einmal zu verbergen. Viele Arbeitgeber versuchen sofort, auszuloten, mit wie viel Widerstand zu rechnen ist. Sie fragen dann zum Beispiel: „Welche Abfindung haben Sie sich denn vorgestellt?“ Wenn Sie darauf auch nur eine zumindest halbwegs konkrete Antwort geben, sind Sie schon in eine unterschwellige Falle getappt. 

Denn über die Summe, die Sie dann nennen, kommen Sie aus verhandlungspsychologischen Gründen kaum noch hinaus, auch wenn eine nur mündlich genannte Summe rechtlich nicht bindend ist. Der Arbeitgeber ist derjenige, der das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Also sollte er auch als erster ein Angebot zur Beendigung machen. Falls der Arbeitgeber ein solches Angebot macht, sollten Sie auch keineswegs sofort reagieren. Sie sollten ein solches Angebot nicht sofort annehmen und am besten noch nicht einmal eine Tendenz – falls Sie eine solche schon haben – erkennen lassen. Vielmehr sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie sein Angebot zur Kenntnis nehmen, dieses in nächster Zeit überdenken und sich dann hierzu äußern werden.

Schritt 3: Der Blitzstart  wie Sie durch besondere Schnelligkeit nach einer Kündigung Ihre Chancen noch steigern können

Wer sein Recht bekommen will, hat dazu nicht ewig Zeit. Die normale Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt 3 Jahre. Im Arbeitsrecht aber muss alles meistens noch sehr viel schneller gehen: Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Das ist wahrlich nicht viel Zeit. Wer seine Chancen optimieren möchte, sollte aber noch sehr viel schneller reagieren. Denn um Formfehler bei der Kündigung anzugreifen, muss man teilweise „unverzüglich“, d.h. am besten innerhalb von 3 Tagen reagieren. 

Wenn beispielsweise die ordnungsgemäße Vollmacht des Unterzeichners der Kündigung nicht vorhanden oder unklar ist, muss dies „unverzüglich gerügt“ werden. Ansonsten kann man sich später darauf nicht mehr berufen. Je nach Lage des Falles kann man eventuell schon allein dadurch mehrere Monatsgehälter gewinnen.

Wichtig ist auch, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend zu melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Viele Arbeitsagenturen bieten heutzutage auch an, diesen Schritt online vorzunehmen. So können Sie wertvolle Zeit sparen und brauchen sich nicht in die oftmals langen Warteschlangen vor Ort einzureihen.

Schritt 4: Der Weg  wie Sie mit Geduld und „business as usual“ Ihrem Ziel einer Abfindung immer näher kommen

Nachdem man möglichst schnell alle rechtlichen Ansatzpunkte geprüft und geltend gemacht hat, ist oft zunächst wieder das genaue Gegenteil von Schnelligkeit, nämlich große Geduld gefragt. Wenn das erste Angebot des Arbeitgebers nicht in der gewünschten Höhe ausgefallen ist oder der Arbeitgeber sogar überhaupt kein Angebot gemacht hat, muss man zunächst einmal in aller Ruhe die Zeit für sich arbeiten lassen. Dabei kommt es vor allem auch darauf an, dem Arbeitgeber überzeugend darzustellen, dass man nicht schon mit dem Kopf aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in Gedanken schon bei einem neuen Arbeitgeber ist. Sie sollten sich daher unbedingt weiter absolut loyal und arbeitswillig gegenüber Ihrem Arbeitgeber zeigen und im Grunde schlicht „business as usual“ betreiben, ohne die Kündigung im Betrieb zu thematisieren. 

Der Kündigungsschutzprozess läuft vor Gericht, nicht im Betrieb. Dennoch wird der Kündigungsschutzprozess oftmals auch durch das Verhalten im Betrieb beeinflusst. Wenn Sie diese beiden Handlungsebenen jeweils separat mit Geduld und Beharrlichkeit verfolgen, können Sie Ihre Chancen auf eine möglichst lukrative Abfindung deutlich erhöhen.

Schritt 5: Der Kündigungsschutzprozess  warum manchmal schon 50 % Recht zu 100 % Erfolg führen kann

Der Kündigungsschutzprozess ist ein ganz spezieller Prozess. Man muss nämlich nicht immer unbedingt 100 % Recht haben, um 100 % zu gewinnen – oder 50 % Recht haben, um 50 % zu gewinnen. Stattdessen kann es auch passieren, dass man mit 50 % am Ende 100 % gewinnt – oder dass man mit nur 20 % am Ende immerhin 50 % gewinnt. Wie ist das möglich? Das liegt vor allem an der zeitlichen Dynamik, die für den Kündigungsschutzprozess so typisch ist. Je länger der Prozess nämlich dauert, desto mehr Gehalt muss der Arbeitgeber am Ende möglicherweise nachzahlen, falls er den Prozess verliert. Mit zunehmender Prozessdauer steigt also in der Regel das Risiko des Arbeitgebers – manchmal in schwindelerregende Dimensionen. 

Dieses Risiko möchte der Arbeitgeber in der Regel vermeiden. Daher versucht er meistens, den Prozess schnell zu beenden. Das kann dazu führen, dass in einer Situation, bei der in der Güteverhandlung deutliche Anzeichen dafür sprechen, dass der Arbeitgeber den Prozess gewinnen würde, er sich aber eben seines Erfolges nicht ganz sicher sein kann, die Regelabfindung oder ein noch höherer Betrag gezahlt wird, weil eine immer noch mögliche Niederlage im Prozess den Arbeitgeber nach seiner Berechnung noch teurer käme.

Das konkrete Ergebnis der Abfindung liegt ähnlich wie bei einem Mosaik noch an vielen weiteren Details, die man in der Praxis geschickt aus der Erfahrung heraus ausspielen sollte.

Schritt 6: Der Abschluss  so veredeln Sie eine erfolgreiche Verhandlungsführung maßgerecht und schnüren ein maßgeschneidertes Paket zur Kündigung mit Abfindung, Zeugnis u.v.m.

Wenn man im Abfindungspoker ein gutes Ergebnis in Reichweite hat, geht es im letzten Schritt darum, in der konkreten Ausformulierung ein Paket zu schnüren, das optimal zur persönlichen Situation passt. Es geht also um eine maßgeschneiderte Einigung. Dabei kommt es darauf an, weitere Elemente neben der Abfindung wie etwa Freistellung, Turboklausel, Urlaubsanrechnung und Zeugnisklausel geschickt und an den Einzelfall angepasst einzusetzen.

Nach meiner Erfahrung kann es hier die unterschiedlichsten Interessen geben. Für manch einen ist beispielsweise ein etwas längeres Arbeitsverhältnis für Bewerbungen oder aus rentenversicherungsrechtlichen Gründen interessanter als eine weitere Erhöhung der Abfindung. Auch beim Zeugnis kommt es darauf an, mit Augenmaß eine individuelle Lösung zu finden.

Schritt 7: Die Nachbearbeitung  warum Sie auch nach dem eigentlichen Abschluss mit Abfindungsvereinbarung noch aufmerksam bleiben sollten

Wenn der Vergleich geschlossen ist, ist das Hauptziel erreicht: Sie haben einen vollstreckbaren Titel in der Hand, mit dem Sie die Abfindung notfalls eintreiben können, falls sie nicht „freiwillig“ gezahlt werden sollte. Den Eingang dieser Zahlung sollten Sie natürlich überwachen.

Darüber hinaus sollten Sie auf eine optimale Umsetzung Ihres Zeugnisanspruchs achten. Ein Abfindungsvergleich sollte in aller Regel auch eine Zeugnisklausel enthalten. Wenn Sie gut verhandelt haben, haben Sie mit einer solchen Klausel alle Trümpfe in der Hand. Diese Trümpfe sollten Sie dann aber auch konsequent ausspielen. Es lohnt sich, sich über den konkreten Zeugnistext Gedanken zu machen und auf ein sorgfältig erstelltes und maßgeschneidertes Zeugnis hinzuarbeiten.

Schließlich sollten Sie auch darauf achten, dass alle Rechte, die vom Vergleich nicht explizit erfasst sind, noch durchgesetzt werden. Wenn beispielsweise das Arbeitsverhältnis bei Abschluss des Vergleichs noch nicht beendet war, sieht der Vergleich üblicherweise die „ordnungsgemäße Abwicklung“ des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt vor. Dabei kann es beispielsweise passieren, dass Weihnachtsgeld wegen des Ausscheidens nicht gezahlt wird, obwohl es möglicherweise – je nach Lage des Einzelfalles – noch zu zahlen ist. Auch über Bonuszahlungen kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Streit entstehen. Auch über Urlaubsabgeltung und Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit kann noch Streit entstehen. Natürlich kann man einige dieser Fragen auch schon im Vergleich regeln. Ob man dies tun sollte, ist eine Frage der Verhandlungstaktik im Einzelfall.

Wenn Sie diese 7 Schritte beachten, haben Sie beste Aussichten, das Maximum an Abfindung aus Ihrer Kündigung herauszuholen. Dann kann es gut sein, dass auch Sie am Ende sagen: „Wissen Sie, als ich die Kündigung bekommen habe, war ich am Boden zerstört. Aber rückblickend muss ich feststellen, dass es mir mit dem neuen Job und der Abfindung jetzt sogar besser geht als vorher.“ So oder ähnlich haben schon viele meiner Mandanten ihre Erfahrung zusammengefasst.

Den Weg zur Abfindung, der sicher nicht immer leicht zu gehen ist, müssen Sie selbst gehen. Niemand – selbstverständlich auch ich nicht – kann dabei an Ihre Stelle treten und Ihnen sämtliche Nervenanspannung einfach abnehmen. Aber Sie erhalten von mir die volle Unterstützung und Begleitung, um Ihr Ziel zu erreichen – nicht nur juristisch, sondern mit Einfühlungsvermögen und Empathie in einer oftmals als existenziell erlebten Situation. 

Eine Mandantin hat ihre Erfahrungen so zusammengefasst:

„Herr Dr. Tillmann hat uns bei dem Beratungsgespräch nicht nur fachlich, sondern auch menschlich vollstens überzeugt. Ich weiß, dass meine Mutter nun in den besten Händen ist und dafür danke ich ihm sehr! Eine Riesenlast ist abgefallen und endlich ist Hoffnung in Sicht. Danke für das offene Ohr, die Geduld, Zeit, Mühe und die ehrliche Meinung! ...“

Wenn auch Sie mir Ihr Vertrauen schenken möchten, bin ich gerne für Sie da.

Rechtsanwalt Dr. Michael Tillmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln


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