Insolvenzverfahren über P&R eröffnet

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Forderungsanmeldung bis zum 14.09.2018 möglich.

Die deutschen P&R-Gesellschaften haben am 15.03.2018 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Am 24.07.2018 hat das Amtsgericht München nun das Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften eröffnet. Inzwischen steht auch fest: Es wurden rund eine Million Container an Anleger verkauft, die tatsächlich niemals existierten.

Offensichtlich wurde bereits seit vielen Jahren ein Schneeballsystem betrieben: P&R verkaufte Container an Anleger, die nur auf dem Papier existierten. Das von den Anlegern damit eingeworbene Geld wurde vielmehr dafür genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.

Betroffene Anleger sollten nun zum einen ihre Forderungen gegen P&R zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist dafür läuft am 14.09.2018 ab. Sollten Anleger über einen Eigentumsnachweis über ihre Container verfügen, können sie Aus- und Absonderungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Zudem kommen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von P&R sowie gegen die Anlageberater in Betracht. Oftmals wurden die Anleger über die mit Investitionen in P&R verbundenen Risiken nicht aufgeklärt. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät daher jedem betroffenen Verbraucher, anwaltlich prüfen zu lassen, welche Ansprüche er gegenüber dem Insolvenzverwalter, Initiator und Anlageberater geltend machen kann. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 



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