Insolvenzverfahren der Wirecard AG eröffnet - was tun?

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Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG (Amtsgericht München, Az. 1542 IN 1308/20) ist zum 25.08.2020 eröffnet worden. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters ist das Unternehmen sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet.

Das Gericht hat eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 26.10.2020 gesetzt. Danach haben Gläubiger der Wirecard AG bis zu diesem Datum die Möglichkeit, Forderungen gegen die Wirecard AG anzumelden. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist hierfür nicht erforderlich, aber ratsam, um Nachteile bei der Anmeldung, im Verfahren bzw. ein Bestreiten der Forderung zu vermeiden. 

Aktionäre der Wirecard AG können Forderungen auf Schadenersatz gegen die Wirecard AG nach §§ 97, 98 WpHG wegen unterlassener Ad-Hoc-Mitteilung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 331 HGB sowie nach § 826 BGB, 31 BGB wegen Kursbetrugs geltend machen. Hintergrund der Haftung ist jeweils, dass die Wirecard AG falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage bzw. Erkenntnisse hierüber dem Kapitalmarkt nicht offengelegt hat. Damit haben Aktionäre die Aktien auf einer falschen Informationsgrundlage erworben und können hiernach die Rückabwicklung des Aktienkaufs gegen die Wirecard AG geltend machen. Mit einem solchen Schadenersatzanspruch auf Rückabwicklung des Aktienkaufs nehmen die Aktionäre die Stellung normaler Insolvenzgläubiger ein und sind eben nicht - wie sonst als Aktionär - nachrangig am Vermögen der Wirecard AG beteiligt.

Für den 18.11.2020 hat das Gericht einen Berichtstermin in München im Löwenbräukeller (Nymphenburger Str. 2, 80355 München) angesetzt. In diesem Termin wird der Insolvenzverwalter den Insolvenzgläubigern zum Stand des Verfahrens und zu den Aussichten berichten, wieviel Prozent der jeweiligen Forderung voraussichtlich im Insolvenzverfahren ausgeglichen werden (sog. Insolvenzquote).

Die Kanzlei 2vier2 ist auf Vertretung von Aktionären in Kapitalmarktstreitigkeiten spezialisiert. Entsprechend hat Rechtsanwalt Philipp Neumann bereits Aktionäre gegen die Telekom AG, die IKB AG, die HRE AG sowie die Volkswagen AG zum Vorwurf der Fehlinformation des Kapitalmarktes vertreten. Bei Fragen wenden Sie sich entweder telefonisch (069-770394690) bzw. per E-Mail (neumann@kanzlei-2vier2.de) an Rechtsanwalt Philipp Neumann.



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