Insolvenzverwalter der MS "TS Schlüter" fordert Geld zurück. Wie können Anleger reagieren?

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Die MS „TS Schlüter“ GmbH & Co. KG ist bereits seit Längerem insolvent. Nun bekommen zahlreiche Anleger verschiedener Schiffsfonds dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter. Darin werden Ausschüttungen zurückgefordert, die in er Vergangenheit geflossen sind. Rechtlich soll dies angeblich auf einem Freistellungsanspruch der HCI Treuhand gegen die Anleger basieren. Dieser soll wiederum an den Insolvenzverwalter abgetreten sein.

Für die Kanzlei Bergdolt ist der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht so klar, wie dies dargestellt wird. Ob der Anspruch tatsächlich besteht und ob dieser durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann, müsste zunächst in jedem Einzelfall geprüft werden.

Außerdem ist die Anspruchsgrundlage, die dort genannt wird (§ 172 Abs. 2, 4 HGB) für Ansprüche im Außenverhältnis gedacht, also, wenn jemand von außerhalb der Gesellschaft an die Gesellschafter herantritt. Nach unserer Ansicht ist die Beziehung des Insolvenzverwalters zu den Anlegern aber eine des Innenverhältnisses.

Es besteht zudem bereits die Möglichkeit, dass die Ansprüche verjährt sind und daher nicht mehr geltend gemacht werden können. Außerdem könnte diese Vorgehensweise gegen den Treuhandvertrag verstoßen und der Treuhänder hätte die Gelder überhaupt nicht weiterleiten dürfen.

Wenn Sie Anleger der MS „TS Schlüter“ GmbH & Co. KG sind und auch ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen haben, dann sollten Sie den dort geforderten Geldbetrag nicht ungeprüft bezahlen. On die Ansprüche des Insolvenzverwalters tatsächlich bestehen und ob Sie hieraus in Anspruch genommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.



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