Interessengemeinschaft Aktionäre der Volkswagen AG - Schadensersatz für VW-Aktien
2
Minuten Lesezeit
(21)
Viele Aktionäre der Volkswagen AG (Aktien WKN 766400 und Vorzugsaktien WKN 766403) melden sich bei der Kanzlei ARES Rechtsanwälte wegen erlittener Kursverluste durch den Kurssturz der erworbenen Aktien nach Bekanntwerden von Manipulationen an Dieselfahrzeugen durch die Volkswagen AG.
Betroffene Aktionäre können sich unverbindlich und kostenlos für die von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte gegründete Interessengemeinschaft der Aktionäre der Volkswagen AG („IG VW“) registrieren, um Informationen zur möglichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erhalten.
Zum Fall:
Im Zusammenhang mit der Abgasaffäre von Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG hat der Autohersteller aus Wolfsburg mittlerweile eingeräumt, durch Software die Abgasmessungen beeinflusst zu haben. Nach aktuellen Angaben sollen bis zu 11 Millionen Fahrzeuge betroffen sein. Auch Fahrzeuge der Marke Audi sollen betroffen sein. Schon seit 2011 soll im Hause Volkswagen Kenntnis von den nun öffentlich gewordenen Manipulationen vorgelegen haben. Presseberichten zufolge soll ein VW-Techniker seinen Vorgesetzten über die Abgasmanipulationen informiert haben. Die Aktionäre informierte die Volkswagen AG zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte hätte die Volkswagen AG jedoch den Kapitalmarkt unverzüglich über die Manipulationen informieren müssen.
Ansprüche der Aktionäre:
Wegen dieser unterbliebenen Information kommen Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen erlittener Kursverluste infolge beeinflusster Abgasmesswertverfahren für Dieselfahrzeuge in Frage. Anleger, die Aktien der Volkswagen AG in Kenntnis der nicht veröffentlichten Informationen nicht erworben hätten, können den Erwerb der Aktien rückabwickeln oder den durch den Kursverlust erlittenen Differenzschaden verlangen.
Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich gegebenenfalls im Rahmen einer Sammelklage bzw. in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geltend zu machen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte bereiten aktuell die Geltendmachung von Ansprüchen vor.
Registrierung Interessengemeinschaft:
Aktionäre können sich für weitere Informationen unverbindlich und kostenfrei bei der „IG VW“ registrieren.
Für Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung bietet ARES Rechtsanwälte an, eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu stellen. Für alle weiteren Fragen zur Durchsetzung eigener Ansprüche stehen Ihnen außerdem die ARES Rechtsanwälte zur Verfügung.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Kapitalanlegern und Bankkunden.
In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren, hatte der Darlehensnehmer eine private Immobilienfinanzierung bei der DSL Bank abgeschlossen. Im Dezember 2024 kündigte die Bank das ...
Weiterlesen
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat mit Urteil vom 06.02.2025 – Az. 70 OWi 7120 Js 229830/24 (156/24) in einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren einen Bußgeldbescheid in Höhe ...
Weiterlesen
In einem von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren, hatte der Kunde im August 2024 einen Leasingvertrag über ein über CheckCars24 angebotenes Gebrauchtfahrzeug bei der Santander Consumer ...
Weiterlesen