Ist die Kündigung während einer Krankheit erlaubt?

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Ein immer wieder aktuelles Problem, das Chef und Mitarbeiter gleichermaßen rätseln lässt: Darf einem kranken Mitarbeiter gekündigt werden? Die Lösung ist einfach – eine Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer einen gelben Schein eingereicht hat. Denn der kranke Mitarbeiter ist nur nicht in der Lage "die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit" zu erbringen. Ansonsten kann und wird er ganz normal am täglichen Leben teilnehmen. Mit der "Kündigung" ist aber nur die Übergabe des Kündigungsschreibens gemeint. Ob die Kündigung inhaltlich rechtswirksam ist, ist eine andere Frage.

Kündigungsverbot im Arbeitsgesetzbuch der DDR

Woher dieser Irrtum kommt und warum er sich so hartnäckig hält, ist unklar. Eine gesetzliche Regelung dazu hat es in der Bundesrepublik nicht gegeben. Die Vorschrift aus dem Arbeitsgesetzbuch der DDR wurde 1990 aufgehoben.

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - Besonderer Kündigungsschutz - § 58
Der Betrieb darf
a) Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus,
b) Schwangeren, stillenden Müttern, Müttern mit Kindern bis zu einem Jahr, Müttern während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub gemäß § 246 Absätze 1 und 2 und alleinstehenden Werktätigen mit Kindern bis zu 3 Jahren,
c) Werktätigen während der Dauer des Grundwehrdienstes, des Dienstverhältnisses als Soldat, Unteroffizier oder Offizier auf Zeit und des Reservistenwehrdienstes,
d) Werktätigen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, während Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs nicht fristgemäß kündigen.

Klagefrist muss trotz Krankheit beachtet werden

Ganz wichtig: Der gekündigte Mitarbeiter muss aber trotz Krankheit die dreiwöchige Klagefrist beachten und fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben, wenn er die Kündigung für rechtswidrig hält. Versäumt er sie, so wird die Kündigung rechtswirksam.



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