Jameda darf keine Warnhinweise auf Nutzerprofil von Ärzten einblenden

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In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde vom Landgericht Kassel entschieden, dass Jameda keine Warnhinweise wegen Manipulationsverdachts auf einem Nutzerprofil eines Arztes stellen darf, wenn fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass die Manipulation von der Profilnutzerin veranlasst wurde.

Besucher der Plattform Jameda wurden durch einen Warnhinweis darauf hingewiesen, dass es bei dem jeweiligen Profilnutzer Auffälligkeiten gegeben habe, dass die Bewertungen des Arztes nicht echt seien. Der Hinweis lautete wie folgt:

Bei einzelnen Bewertungen auf diesem Profil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen an deren Authentizität zu zweifeln. Wir haben den Profilinhaber mit dem Sachverhalt konfrontiert. Hierdurch ließ sich die Angelegenheit bisher nicht aufklären. Der Profilinhaber bestreitet für die Manipulation selbst verantwortlich zu sein.

[…] Ob die Manipulationen vom Profilinhaber veranlasst wurden, können wir trotz Kontaktaufnahme derzeit nicht endgültig beurteilen. 

Wir entwickeln unsere Verfahren permanent weiter, um manipulierte Bewertungen zu identifizieren, entfernen diese und gehen entschieden gegen die Verantwortlichen vor. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Profil weiterhin bzw. künftig manipulierte Bewertungen enthält.“

Warnhinweis auf Ihrem Jameda-Profil? Kontaktieren Sie die Anwälte unserer Medien Kanzlei

Die Tatsache, dass der Warnhinweis unwahr war, wurde vom Landgericht Kassel als eine Verletzung der Schutz- und Loyalitätspflichten des Vertrags zwischen Jameda und dem Arzt angesehen. Die Schutz- und Loyalitätspflicht besagt, dass der Ruf und die Vermögensinteressen des anderen Vertragsteils nicht durch vermeidbare negative Kritik beeinträchtigt werden darf.

Die Betroffene selbst und kein Dritter ist verantwortlich für die (vermeintliche) unlautere Handlung laut Warnhinweis.

Wenn der Arzt aber glaubhaft machen kann, dass er persönlich nichts mit den gefälschten Bewertungen zu tun habe und auch nicht veranlasst habe, ist der Hinweis unwahr. Dies gilt auch im Falle, wenn tatsächlich manipulierte Bewertungen vorliegen.

Es liegt hier eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, die die geschützten geschäftlichen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt und kann auch die geschäftlichen Interessen erheblich schädigen.

Anwälte der Media Kanzlei spezialisiert auf Jameda-Verfahren

Sind auch Sie von einem entsprechenden Hinweis auf Ihrem Jameda-Profil betroffen, kontaktieren Sie unsere Anwälte. Diese können Ihnen Handlungsoptionen aufzeigen.

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