Jobvoting Bewertungen löschen lassen 2024 - Das müssen Sie wissen!

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Schlechte Bewertungen auf www.jobvoting.de können oftmals gelöscht werden. 


Jobvoting ist nach eigenen Angaben seit 2006 im Bereich der Arbeitgeberbewertungen im Internet tätig.

Arbeitnehmer können hier Arbeitgeber sowohl bewerten (kritisieren), also auch den „besten Arbeitgeber“ wählen.


1. Für Sie als Unternehmen/Arbeitgeber gut zu wissen:

Nicht jede negative Bewertung auf Jobvoting ist gerechtfertigt und muss hingenommen werden. Viele Jobvoting Bewertungen lassen sich löschen.

Die Löschung einer solchen Bewertung ist immer dann möglich, wenn die negative Jobvoting Bewertung gegen geltendes Recht verstößt.


2. Wann verstößt eine Jobvoting Bewertung gegen geltendes Recht?


Insbesondere die Rechtsprechung hat eine Vielzahl an Fallgruppen entwickelt, in denen Internetbewertungen unberechtigt sind und daher als Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewerteten Unternehmens zu löschen sind.

Wenn der Bewerter oder die Bewerterin niemals Arbeitnehmer(in) des bewerteten Unternehmens gewesen ist, besteht auch kein Recht zum bewerten.

Auch Beleidigungen, Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen durch einen Bewerter sind unzulässig und müssen nicht einfach toleriert werden.


3. Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Jobvoting Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen im Internet kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Jobvoting Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Jobvoting Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Jobvoting zu günstigen Festpreisen an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter Bewertung).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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