K + S AG: BaFin prüft Rechnungslegung

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Aktionäre der K +S Aktiengesellschaft müssen auf der Hut sein. Am 17.02.2021 hat die Gesellschaft eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Danach hat die BaFin verlangt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungsverlegung („DPR“) den Konzernabschluss der K + S Aktiengesellschaft zum 31.12.2019 prüft. Geprüft werden auch der Konzernlagebericht und der Abschluss zum 30.06.2020 und der dazugehörige Zwischenlagebericht.

Worum geht’s dabei?

Im November 2020 hatte K + S Wertberichtigungen auf Vermögenswerte angekündigt. Es ging um EUR 2 Mrd.

Die BaFin, so ist zu lesen geht nun von „konkreten Anhaltspunkten“ aus, dass in den beiden Berichten Vermögenswerte zu hoch bemessen sein könnten. Möglicherweise bestand ein Wertminderungsbedarf, der schon früher hätte erfasst werden müssen.

Die Folge für die Aktie war drastisch. Sie sackte um 14 % ab.

Für die BaFin geht es aber nicht nur darum, dass möglicherweise falsch abgeschrieben wurde. Auch wird geprüft, ob der gerügte Vorgang zu spät erfolgt sein könnte. Das räumt K + S selbst in der Ad-hoc-Mitteilung ein.

Wenn es um verspätete Informationen des Kapitalmarkts geht, dann steht immer auch die Frage im Raum, ob sich dadurch Schadenersatzansprüche für Aktionäre ergeben. Diese Frage kann momentan noch nicht beantwortet werden.

Zunächst ist abzuwarten, was die Ermittlungen der BaFin und der DPR ins Tageslicht fördern. Dann kann bewertet werden, wie die Konsequenzen für die Aktionäre sind und ob sich daraus eine Empfehlung zu einer bestimmten Vorgehensweise gibt.

Die Kanzlei Bergdolt wird die Situation K + S genau beobachten und die bei ihr registrierten Aktionäre regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und das anzuratende Vorgehen informieren. Wenn auch Sie sich registrieren und sich von uns auf den neusten Stand bringen lassen wollen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur unserer Kanzlei auf.


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