Kann ich Google Bewertungen selber löschen? – Musterschreiben und Vorlagen können auch 2024 zum Eigentor werden!

  • 5 Minuten Lesezeit

Vorsicht: Musterschreiben, Formulare und Vorlagen aus dem Internet sind nicht zu empfehlen, wenn es um das Thema "Google Bewertungen löschen"geht. Wir informieren mit diesme Beitrag, warum das so ist:



Google ist ungeschlagen mit sehr großem Abstand die am häufigsten genutzte Suchmaschine weltweit und wird bereits als Synonym der Internetsuche verwendet. Mit einem Google MyBusiness Profil (neuerdings auch Google Unternehmensprofil genannt)bietet Google den Unternehmern die Möglichkeit an, von Googles Reichweite zu profitieren und dadurch Kunden zu gewinnen. Die Kunden können ihre Zufriedenheit und Erfahrungen mit einer Google Bewertung zum Ausdruck bringen. Angesammelte positive Bewertungen geben dem Google-Algorithmus das Signal, dass ein Unternehmen oft besucht wird und bei den Kunden beliebt ist. Dadurch kann das  Google-Ranking steigen und somit die eigene Reichweite profitieren.


Negative Google Bewertungen schaden dem Unternehmen, der Reichweite und sogar den Mitarbeitern. Doch nicht jede negative Google Bewertung ist berechtigt.


Sind Sie auch von negativen Google Bewertungen betroffen und wissen nicht, was Sie dagegen tun können?


1. Musterschreiben zur Löschung von Google Bewertungen sinnvoll?


Entgegen unseren bisherigen Artikeln dieser Reihe haben wir uns entschieden, diesmal unsere Erfahrungswerte in Bezug auf Musterschreiben, Anleitungen, vorgefertigten Anträgen oder sogar Löschgeneratoren zu teilen.


Es ist zu beobachten, dass es durchaus einige Anbieter gibt, welche die Beanstandung von Google Bewertungen anbieten. Doch nicht jeder Anbieter ist berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Das Landgericht Hamburg (Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18) hat dazu rechtskräftig festgestellt, dass die Löschung von negativen Google Bewertungen als eine Rechtsdienstleistung unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fällt und daher nur von Dienstleistern durchgeführt werden darf, welche eine entsprechende Erlaubnis oder eine Befähigung zur Ausübung von Rechtsdienstleistungen haben.


Nach dem Urteil des Landgericht Hamburg sind einige solcher Anbieter aus dem deutschen Suchmaschinennetz verschwunden. An deren Stelle traten teilweise Anbieter, die die Löschung von negativen Google Bewertungen nicht selbst veranlassen, sondern generierte Löschungsanträge, sogenannte „Musterschreiben“, zum Verkauf anbieten. Meist sind solche Musterschreiben günstiger als die anwaltliche Löschung und können sogar mehrfach genutzt werden. So jedenfalls der Anschein bzw. die einschlägigen Werbeaussagen im Internet.


Doch es hat einen Grund, weshalb die deutschen Gerichte die Löschung von negativen Google Bewertungen als eine Rechtsdienstleistung ansehen, welche eben nicht von jedermann durchgeführt werden dürfen.


In der Praxis reicht es nicht aus, die einfache Löschung einer beliebigen negativen Google Bewertung einzureichen. Es erfordert stets eine rechtliche Überprüfung, inwieweit die negative Bewertung gegen rechtliche Vorschriften oder gegen die Google Richtlinien verstößt, denn: Grundsätzlich sind Bewertungen, positive und negative, eine Bereicherung für die bestehende Meinungsfreiheit und werden vom Grundgesetz geschützt, sofern diese den berechtigt sind. Ob eine Bewertung inhaltlich berechtigt ist, ist jedoch wie bereits ausgeführt eine rechtliche Frage, die es zu prüfen gilt.


In der Rechtssprache muss die Meinungsfreiheit von der Tatsachenbehauptung abgegrenzt werden. Diese wird von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Im Gegenteil kann eine unwahre Tatsachenbehauptung (Verleumdung) sogar strafbar sein (§ 187 StGB). Der Unterschied zwischen der Meinungsäußerung und der Tatsachenbehauptung ist nicht immer erkennbar.


Erst nach der rechtlichen Überprüfung wird es einem Rechtsanwalt möglich sein, die Löschung einer negativen Google Bewertung einzureichen und einen auf den jeweiligen Einzelfall angepasstes Löschungsschreiben mit einer entsprechenden individuellen Begründung zu erstellen.


Musterschreiben und Löschgeneratoren können die Sachlage nicht in jedem Fall rechtlich zutreffend behandeln bzw. überprüfen sowie eine juristisch fundierte und auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Beanstandung fertigen.


Zusammengefasst haben Musterschreiben eine geringere Erfolgsaussicht als ein anwaltliches Löschungsschreiben. Auch lässt sich Google erfahrungsgemäß strategisch oftmals mehr Zeit bei der Bearbeitung von Löschanträgen, die von Nicht-Juristen eingereicht werden.


Doch ein Schelm wer jetzt denkt, dass man das Musterschreiben jeweils anpassen und nach jeder Ablehnung erneut einreichen kann. Die Wahrheit ist, dass man nur einen außergerichtlichen Löschversuch hat. Sollte Google die Löschung bereits verweigert haben, bleibt den Betroffenen in den meisten Fällen nur noch der Weg über die Klage.


Natürlich ist nicht gänzlich auszuschließen, dass solche Musterschreiben bzw. Musterformulare in Einzelfällen zum Erfolg führen. Dies kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an sowie auf die fundierte rechtliche Argumentation im Musterschreiben. Einige Löschungen können sich sogar als Glücktreffer erweisen. Oftmals gehen solche Musterschreiben, die keine individuell auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Argumentation beinhalten, ins Leere.


2. Negative Google Bewertung erhalten? Das zeigt unsere Praxis


Wir sind spezialisiert auf die Löschung von negativen Google Bewertungen und haben bereits Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die vorher eine Agentur mit der Löschung beauftragt oder die Löschung selbst durch ein Musterschreiben eingereicht haben. Hier konnten wir in Einzelfällen feststellen, dass Google die Löschung einer an sich löschbaren Bewertung verweigert hat, da offensichtlich im Erstkontakt eine ungünstige Verteidigungsstrategie gewählt worden ist.


3. Warum nicht selbst löschen?

Von einer Löschung aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird grundsätzlich aus den folgenden Gründen ab:

  • Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.


  • Mit der falschen Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertung verweigern.


  • Angeblich auf die Löschung von negativen Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf die Löschung von negativen Bewertungen nur durch einen Rechtsanwalt ausgeführt werden (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Bewertungen auf Google erfolgreich löschen lassen können. Wir bieten die Löschung von negativen Google Bewertungen zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter Google Bewertung).

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


5. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema