Kanzlei Bird & Bird mahnt für CrossFit, LLC wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „CrossFit“ ab

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Die Kanzlei Bird & Bird mahnte im Auftrag der CrossFit, LLC eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „CrossFit“ für Trainingsgewichte ab.

Der Vorwurf

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Marke „CROSSFIT“ bei einem Verkaufsangebot auf der Plattform eBay ohne Lizenz benutzt zu haben. „CROSSFIT“ sei eine eingetragene Marke der CrossFit, LLC in Deutschland sowie in der EU. Durch die unberechtigte Verwendung der Marke habe der Abgemahnte die Markenrechte der CrossFit, LLC verletzt.

Die Forderungen

Die Kanzlei Bird & Bird macht im Auftrag der CrossFit, LLC aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung folgende Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung über die genauen Verkaufsumstände
  • Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 3.744,50 €
  • Schadensersatz, allerdings noch nicht genau beziffert

Der Streitwert angesetzte Streitwert beträgt dabei 250.000,00 €. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Unsere Tipps zum Umgang mit einer solchen Abmahnung

Für den Fall, dass Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der CrossFit, LLC erhalten haben, sollten Sie schnell und bedacht handeln! Bei einer Nichtreaktion Ihrerseits könnte es sein, dass die Abmahnenden versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Wie auch in diesem Fall, ist bei markenrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert oft hoch. Daher birgt bereits ein erstinstanzliches Verfahren, welches vor dem zuständigen Landgericht auszutragen wäre, ein hohes Kostenrisiko.

Allerdings sollten die Forderungen nicht einfach unbedacht erfüllt werden. Zunächst sollte durch einen fachkundigen Anwalt genau geprüft werden, ob die gestellten Forderungen dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang wirklich bestehen. Zum Beispiel könnten die Abmahnkosten oder der Streitwert zu hoch angesetzt sein. Zudem ist zu prüfen, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt.

Darüber hinaus sollte vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Inhalt der Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt überprüft werden. Insbesondere vorformulierte Unterlassungserklärung sind oft zu weit oder einseitig gefasst und daher eher nachteilhaft. Mit anwaltlicher Hilfe und ggf. einer modifizierten Unterlassungserklärung, können Sie sichergehen, dass nur das Nötigste in der Unterlassungserklärung enthalten ist.

Wir helfen Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter!

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu Abmahnungen jeglicher Art. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
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