Kanzlei Dr. Heinz & Stillner mahnt im Auftrag der Verbraucherzentrale B-W ab

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Die Kanzlei Dr. Heinz & Stillner aus Stuttgart mahnt momentan Rechtsverstöße gegen einzelne Vorschriften des UWG ab - im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einer entsprechenden Abmahnung, die meiner Kanzlei vorliegt, wird u. a. eine angeblich unzureichende Widerrufsbelehrung bei einem Online-Händler beanstandet. Die Kanzlei Dr. Heinz & Stillner verlangt insoweit die Abgabe einer Unterlassungserklärung, durch welche im Wiederholungsfall Vertragsstrafen in Höhe von jeweils 5500 Euro je Rechtsverstoß fällig werden sollen. Das OLG Hamm etwa erkennt darin ein Indiz für Rechtsmissbrauch (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.2010 - Az. I-4 U 24/10).

Darüber hinaus zitiert die Stuttgarter Kanzlei in ihrer Abmahnung mehrfach unveröffentlichte Rechtsprechung, was eine Überprüfung der Abmahnung für den Abgemahnten innerhalb der gesetzten Frist wesentlich erschwert beziehungsweise nahezu unmöglich macht.

Weitere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Abmahnung bestehen im Hinblick darauf, dass die Abmahnung möglicherweise nicht konkret genug gehalten ist und auch im Rahmen der vorgeschlagenen Unterlassungserklärung kein Verschuldenserfordernis vorsieht. Für den Abgemahnten können so - völlig unnötig - massive Rechtsnachteile entstehen.

Insgesamt empfiehlt es sich vor diesem Hintergrund, eine entsprechende Abmahnung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Sollten auch Sie von der Kanzlei Dr. Heinz & Stillner aus Stuttgart eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


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