Kanzlei Fareds mahnt für Herrn Durstewitz wegen Verstößen gegen Textilkennzeichenvorschriften ab

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Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, mahnt im Auftrag von Herrn Durstewitz, Dachs Deutschland ab. Es wird der Abgemahnten ein Verstoß gegen Textilkennzeichenvorschriften vorgeworfen. 

Sachverhalt und Vorwurf

Die Kanzlei Fareds mahnte in der Vergangenheit schon häufig Konkurrenten ihres Auftraggebers wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße ab. Dies geschah im Auftrag von Harald Durstewitz, Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt-Straße 1, 37308 Heilbad-Heiligenstedt. 

Es handelte sich jeweils um Konkurrenten, die ähnliche Waren angeboten haben wie die Dachs Deutschland. Der Abmahnende verkauft seine Produkte z. B. über die eigene Webseite (http://medizin.hdurstewitz.www97.hostkraft.de/ ).

Nun geht die Kanzlei Fareds im Auftrag Harald Durstewitz gegen einen Mitbewerber vor, der gegen Textilkennzeichenvorschriften verstoßen haben soll.

Die Abgemahnte soll identische Waren wie Herr Durstewitz zum Verkauf anbieten. Daher stünden die beiden im Wettbewerb. Für eine Abmahnung muss ein solches Wettbewerbsverhältnis gegeben sein.

Die Kanzlei Fareds rügt Verstöße gegen Textilkennzeichenvorschriften durch die Abgemahnte. Konkret wird ein Verstoß gegen die Vorgaben der Art. 5 I und Art 16 I Textilkennzeichnunsgverordnung Nr. 1007/2011 (TextilKennzVO) sowie des Textilkennzeichnungsgesetzes, hier § 4 4 I TextilKennzG geltend gemacht. 

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Fareds fordern ein Unterlassen der Verstöße gegen Textilkennzeichenvorschriften. Dazu wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die bei Zuwiderhandlung Vertragsstrafen vorsieht. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung ist eine Frist gesetzt worden.

Außerdem werden Rechtsanwaltskosten als Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Zur Zahlung des Betrages wird ebenfalls eine Frist gesetzt.

Was kann ich tun?

Eine derartige Abmahnung sollten Sie ernst nehmen. Es sollte eine zügige Reaktion darauf erfolgen. Denn die Fristen bei Abmahnungen sind kurz, aber rechtmäßig. Eine Nichtreaktion könnte ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen, welches für Sie mit höheren Kosten verbunden wäre. 

Aus diesem Grunde sollte bei einer Abmahnung rechtzeitig ein erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Er hat das nötige Fachwissen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, um Ihnen zu helfen. 

Hinsichtlich der Anwaltskosten könnte der Streitwert zu hoch angesetzt sein. Hier könnte der erfahrene Rechtsanwalt im vorgerichtlichen Wege ansetzen, um für Sie eine finanziell weniger belastende Einigung zu erzielen. 

Außerdem könnte die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein. Dies ist oft der Fall. Deshalb ist es sinnvoll kompetente Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigt bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen. Unsere Rechtsanwälte sind auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts tätig. Gerne hören sich unsere Anwälte Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch an. Sie erreichen uns per Telefon und auch per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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