Kanzlei FAREDS mahnt i. A. v. arte fiori Verwendung des Begriffes „low carb“ bei Lebensmitteln ab

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Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt im Auftrag des Unternehmens arte fiori e.K. aus Memmingen die Verwendung des Begriffes „low carb“ bei dem Verkauf von Lebensmitteln über einen Online-Shop ab.

Sachverhalt und Vorwurf

Die Kanzlei FAREDS trägt vor, dass das Unternehmen arte fiori e.K. aus Memmingen im Bereich der Herstellung und des Vetriebs von Lebensmitteln tätig ist. Laut dem Vortrag der Kanzlei FAREDS steht jemand, der Lebensmittelprodukte über einen Online-Shop verkauft, in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Unternehmen arte fiori e.K. gemäß § 8 Abs. 3 Nr.1 UWG.

Der Vorwurf bezieht sich auf die Nutzung des Begriffes „low carb“. Demnach handelt es sich bei diesem Begriff um nährwertbezogene Angaben im Sinne der Health Claims Verordnung (HCVO). Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO definiert dabei nährwertbezogene Angaben. Nährwertbezogene Angaben dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie in der Anlage der HCVO aufgeführt sind, Art 8 Abs. 1 HCVO. In der Anlage werden die Begriffe „low carb“ oder „Kohlenhydrate“ nicht genannt. Somit würde ein Verstoß gegen Art. 8 Abs.1 HCVO vorliegen. Dieser Verstoß begründet ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3 a UWG.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei FAREDS fordert zunächst, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Außerdem werden Schadensersatzansprüche in Höhe der Rechtsanwaltskosten für die Tätigkeit der Kanzlei FAREDS geltend gemacht. Die Höhe der Forderung beträgt 887,02 €.

Was kann ich tun?

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist darauf zu achten, dass diese genau auf Ihren Einzelfall abgestimmt wird und nicht zu weit gefasst ist. Denn dadurch werden Sie in der Zukunft bei Ihren geschäftlichen Tätigkeiten weniger belastet.

Bei den Zahlungsansprüchen ist zu prüfen, ob diese dem Grunde nach und der Höhe nach zutreffend sind. Bei der Höhe der Zahlungsansprüche ist der Gegenstandswert zu prüfen. Nach dem Gegenstandswert richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten.

Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Erstgespräch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigt Mandanten bundesweit auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.


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