Kanzlei Zierhut IP - Römer Systems GmbH wegen Markenrechtsverletzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP aus München erhalten. Ihnen wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen? Jetzt richtig handeln!

Die Kanzlei Zierhut IP spricht für verschiedene Markeninhaber Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen aus. So etwa für die Römer Systems GmbH. Die Römer Systems GmbH  ist ein Unternehmen, welches für die Herstellung, den Im- und Export und den Vertrieb von Motorradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln sowie Heizgeräte und Zubehör zuständig ist.

Sie ist u.a. Inhaberin der Rechte an der europäischen Marke „KODRA“ und der deutschen Marke „KODRA“.

In den ausgesprochenen Markenrechtsabmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, Artikel im Internet unter der Verwendung der geschützten Marke „KODRA“ angeboten zu haben, ohne die dafür notwendige Lizenz zu haben. Es soll daher eine Markenrechtsverletzung vorliegen.

Gefordert werden in der Abmahnung die  Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Ebenso  wird die Erteilung einer Auskunft, die Anerkennung eines Schadensersatzverpflichtung sowie die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP

    Ruhe bewahren

    Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite

    Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten

    Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung    

    beauftragen

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Wir sind seit über 10 Jahren erfolgreich im Markenrecht tätig. Wir vertreten deutschlandweit zahlreiche Mandanten im Markenrecht.


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