Keine Aufklärungspflicht über Kündigung Gebäudeversicherung durch Verkäufer
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Immobilien sind in der Regel durch eine Gebäudeversicherung versichert. Nach § 95 VVG geht beim Verkauf einer Immobilie die bestehende Versicherung 1:1 auf den Erwerber über. Der BGH hatte sich nun damit zu befassen, ob der Verkäufer nach dem Verkauf die Versicherung einfach kündigen darf.
Verkäufer kündigte Versicherung, großer Schaden nach Übergabe
Eine Immobilie wurde im Februar durch notariellen Kaufvertrag verkauft. Die Übergabe der Immobilie erfolgte im April, der Verkäufer kündigte die bestehende Wohngebäudeversicherung wenige Tage vor der Übergabe. Kurz nach der Übergabe verursachte ein Unwetter einen erheblichen Schaden an der Immobilie.
Käufer verlangt Schadensersatz
Der Käufer verlangte daraufhin Schadensersatz vom Verkäufer, da dieser ich nicht über die Kündigung der Versicherung informiert hatte.
BGH sieht keine Aufklärungspflicht
Der BGH stellt insoweit fest, dass der Verkäufer nach dem geschlossenen Kaufvertrag nur bis zur Übergabe des Grundstücks die Gefahren und Lasten der Immobilie trägt. Der Schaden trat aber jedenfalls nach der Übergabe ein. Es gebe auch keine allgemein anerkannte Pflicht, dass der Immobilieneigentümer eine Gebäudeversicherung unterhalten müsse, weshalb es auch keine Pflicht geben kann, über die Kündigung einer solchen Versicherung zu informieren.
Weiterkann ein Verkäufer davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um seinen Versicherungsschutz kümmert.
Fazit
Die Entscheidung überrascht, im Hinblick auf die sonst eher käuferfreundliche Rechtsprechung, etwas. Es ist dem Käufer daher anzuraten, entweder direkt selbst für eine Versicherung zu sorgen, oder vertraglich mit dem Verkäufer zu vereinbaren, dass die bestehende Versicherung nicht gekündigt werden soll.
BGH, Urteil vom 20.03.2020, Az. V ZR 61/19
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