Keine deutsche Glücksspiellizenz, Geld zurück: PlayCherry Limited muss fast 50.000 Euro an Spieler zurückzahlen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Vor dem Landgericht Dortmund hat ein geschädigter Verbraucher umfangreichen Schadenersatz für seine Verluste im Rahmen von Online-Glücksspielen erhalten.

Im Online-Casino-Skandal geht es mehr und mehr auch um große Summe. Jetzt hat ein geschädigter Spieler vor dem Landgericht Dortmund (Az.: 1 O 6/23) im Rechtsstreit mit der Online-Glücksspiel-Anbieterin PlayCherry Limited aus Malta Recht erhalten. Die PlayCherry Limited wurde verurteilt, an den Kläger 49.570,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 42.446,85 Euro seit dem 1. Dezember 2022 sowie zusätzlich aus einem Betrag von 7124,10 Euro seit dem 14. Oktober 2023 zu zahlen. Die Beklagte wurde ebenso verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1877,11 Euro gegenüber freizustellen. Der Kläger nahm die Beklagte auf Rückzahlung von Einzahlungen, die er im Zeitraum von April 2017 bis Oktober 2021 im Rahmen von Online-Glücksspielen auf der Internetseite der Beklagten getätigt hat, in Anspruch.

„Die Beklagte, ein in Malta ansässiges Unternehmen, war Anbieterin der Internetseite unter der Domain sunmaker.de, auf der sie öffentliche Glücksspiele veranstaltete, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette oder Slots. Die Internetseite war auf Deutsch verfügbar. Die AGB waren ebenfalls in Deutsch und enthielten unter der Regelung zu 4.1 einen Hinweis an Spieler, dass diese für die Einhaltung der örtlichen Grenze verantwortlich sind. Die Beklagte verfügte über eine Lizenz der Glücksspielaufsichtsbehörde von Malta, indes nicht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Essen erstritten.

Der Kläger behauptet, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass es sich bei dem Spielangebot der Beklagten um illegale Online-Glücksspiele gehandelt habe. Er behauptet, ausschließlich von seinem Wohnort gespielt zu haben. Der Kläger meint, die Beklagte habe im streitgegenständlichen Zeitraum unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland angeboten. Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sei verboten gewesen, da die Beklagte über keine Lizenz zum Veranstalten öffentlicher Glücksspiele für das Bundesland Nordrhein-Westfalen verfügt habe.

„Wir haben argumentiert, dass die geschlossenen Glücksspielverträge gemäß § 134 BGB nichtig sind, da sie gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstießen. Von daher hat sich die Beklagte zu Unrecht gemäß § 812 BGB bereichert. Die Beklagte kann sich nicht auf eine für einen anderen Mitgliedsstaat gültige Glücksspiellizenz berufen. Diesen Argumenten ist das Landgericht Dortmund gefolgt, sodass dieses Urteil als weiteres Beispiel für die hohen Erfolgsaussichten bei Verbraucherschutzklagen auf Rückzahlung von erlittenen Spielverlusten gelten darf“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema