Kfz Verträge widerrufbar - Kehrtwende des BGH - Urteile vom 27.10.2020

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Der Europäische Gerichtshof hatte am 26.03.2020 entschieden, dass die sogenannte "Kaskadenverweisung", welche sich in nahezu allen Kreditverträgen befindet europarechtswidrig ist. Bislang hatte der BGH den Verbrauchern trotz der Eindeutigkeit der EUGH Entscheidung einen Riegel für eine Rückabwicklung vorgeschoben. 

Nunmehr, mit seinen Urteilen vom 27.10.2020, rückt der BGH von seiner Auffassung insoweit ab, als er in Bezug auf Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge nicht mehr an seiner Rechtsprechung festhält. Ein solcher Verweis ist nach Auffassung des Senates nicht klar und verständlich.

Mit zwei Urteilen vom 27.10.2020 (Az. XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass Kreditverträge, die die sog. "Kaskadenverweisung" enthalten, nicht ordnungsgemäß sind und daher grundsätzlich widerrufen werden können. Und das auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn das Kreditinstitut sich exakt an den Wortlaut der gesetzlichen Vorgabe gehalten hat. Dies hat das Kreditinstitut jedoch nach Sichtung vieler Verträge durch Herrn Dr. Rädecke, nicht getan, so dass eine Widerrufsmöglichkeit gegeben ist.

Es kann aber nur davor gewarnt werden, einen Kreditvertrag ins blaue hinein zu widerrufen. Er sollte zuvor von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden, weil noch Fragen, nspw. eine mögliche Wertersatzpflicht noch nicht abschlißend geklärt ist.

Gern prüft Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Rädecke ihren Darlehensvertrag.



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