Kindergeld bei Wohnsitz im EU-Ausland

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Wenn Eltern in unterschiedlichen Ländern der EU wohnen, stellt sich die Frage, wer Anspruch auf das Kindergeld nach welchem Recht hat. Grundsätzlich ist der Anspruch durch den Elternteil in dem Land geltend zu machen, in dem er mit den Kindern wohnt.

Es wird durch die deutschen Familienkassen aber häufig übersehen, dass der andere Elternteil unabhängig von seiner Nationalität darüber hinaus Anspruch auf deutsches Kindergeld haben kann, wenn er in Deutschland lebt. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn seine Kinder nicht bei ihm, sondern im EU-Ausland wohnen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine konkrete Beratung - gern auch per e-Mail - wünschen oder ich Sie gegen die Familienkasse vertreten soll.


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