Klage der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Filesharing

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Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte klagt derzeit im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzung durch die Verbreitung des Musikalbums „Night Visions“ der Künstlergruppe „Imagine Dragons“ im Rahmen des Filesharing-Netzwerks „BitTorrent“.

Kürzlich erreichte einen von uns vertretenen Mandanten eine Klage auf Schadensersatz i.H.v. 2.500 EUR für die angebliche Verbreitung von 13 Titeln des o.g. Albums und Kostenersatz für die außergerichtlichen Abmahnkosten i.H.v. ca. 800 EUR. Hierbei wird ihm vorgeworfen, dass er im Jahre 2013 die Titel des Musikalbums von seinem Internetanschluss aus in einem Filesharing-System anderen Usern zum Herunterladen angeboten haben soll. Dabei handele es sich um eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 85, 19a UrhG.

Auch dieses Verfahren ist wieder ein Beispiel dafür, dass – entgegen vieler Behauptungen in Foren und Blogs – die Abmahnkanzleien sich nicht scheuen, den Klageweg zu beschreiten.

Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam, sich bereits bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung anwaltliche Hilfe zu holen. Die Taktik des untätigen Aussitzens ist nicht empfehlenswert. So lassen sich bereits in diesem Stadium viele Verfahren erledigen, ohne, dass es zu einem kostenintensiven und nervenaufreibendem gerichtlichen Verfahren kommen muss.

Wenn auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage wegen Filesharing erhalten haben, stehen wir Ihnen als Kanzlei bundesweit zur Seite. Das Urheberrecht wird bei uns betreut durch Herrn RA Norman Buse.


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