Klage nach Abmahnung des VGU e.V. wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe (Wettbewerbsrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) hat gegen einen Verkäufer auf der Verkaufsplattform Amazon vor dem Landgericht Ansbach auf Unterlassung geklagt.

Der Klage ist folgender Sachverhalt vorangegangen:

Der Verkäufer wurde vom VGU wettbewerbsrechtlich abgemahnt, weil er auf Amazon angeblich Waren ohne Grundpreisangabe verkauft haben soll. Dieses Verhalten verstoße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Daher wurde vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von 231,60 € gefordert. Der Abmahnung war eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Der Abgemahnte, den wir damals nicht vertreten haben, regierte jedoch nicht auf die Abmahnung. Daraufhin hat der VGU Klage vor Landgericht Ansbach zur Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche eingereicht. Das Landgericht Ansbach hat den Antrag bewilligt und den Streitwert auf 5.231,60 € festgesetzt.

Was dieser Fall zeigt:

Abmahnungen von Vereinen, wie dem VGU, sind ernst zu nehmen! Das betonen wir immer wieder. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, kann es, wie in diesem Fall, zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Das ist dann mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden. Daher gilt es, bei einer Abmahnung vom VGU oder einem anderen abmahnfähigen Verein (z.B. IDO, VSW, VSV, Umwelthilfe, Wettbewerbszentale, VDAK, VbKfW, usw.) zeitnah anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Auch wenn die Forderungen in der Abmahnung nicht sehr umfangreich erscheinen, wie z.B. die Kosten von 231,60 €, lohnt sich die frühzeitige anwaltliche Beratung. So können Sie weitere Kosten durch ein mögliches Gerichtsverfahren, wie im gerade beschriebenen Fall, ausschließen.

Keinesfalls sollten Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese zu weit oder einseitig gefasst sein könnten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung berechtigt den Abmahnenden, bei weiteren Verstößen Vertragsstrafen geltend zu machen. Um Unkosten durch Vertragsstrafen zu vermeiden, sollte daher der genaue Wortlaut einer Unterlassungserklärung zunächst fachanwaltlich geprüft werden.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben!

Wenn Sie abgemahnt wurden, egal ob vom VGU oder einem anderen Verein, beraten wir Sie gerne bundesweit. Die Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg helfen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches Erstgespräch an oder schreiben Sie uns!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema